MÜNSINGEN. »Es saugt und bläst der Heinzelmann ...« Nein, nicht Loriots wunderbar schnoddriger Staubsaugervertreter Herr Jürgens kämpfte vor dem Münsinger Amtsgericht am Mittwoch mit der Technik. Es war vielmehr ein 43-jähriger um keine Ausrede verlegener Frankfurter, dem es rum den Erlass seines Strafbefehls und um seine Ehre ging. Amtsrichter Joachim Stahl hatte ihn zu 30 Tagessätzen verdonnert, weil der Vertreter einer Frau aus einer Albgemeinde quasi an der Tür einen Staubsauger angedreht hatte. Nicht der Marke Heinzelmann, aber einen vom Typ Tiger mit Zweijahresgarantie und dem Versprechen, ordentlich zu saugen und zu blasen.
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