KREIS REUTLINGEN. Es war ein aufwühlendes Verfahren vor der Schwurkammer des Landgerichts Tübingen. Es ging um die Nachwirkungen eines Streits zwischen zwei Brüdern um das elterliche Erbe. Der Streit geriet völlig außer Kontrolle, weil sich beide – der 57-Jährige erbte das Wohnhaus, der 60-Jährige die Scheune mit Werkzeug und Fahrzeugen für die Landwirtschaft – notgedrungen immer wieder über den Weg liefen. Jede Begegnung verschärfte die Stimmung zwischen den beiden Männern.
Am Donnerstag fällte das Schwurgericht das Urteil über den 60-Jährigen. Dieser hatte im April dieses Jahres, nach erneutem Wortgefecht, seinen Bruder schwer verletzt. Der Jüngere hatte sein Auto so geparkt, dass der Ältere nicht wegfahren konnte. Als der 57-Jährige zunächst eine andere Tätigkeit ausführen wollte, knallten dem älteren Bruder die Sicherungen durch. Er zog eine Hippe (ein einer Sichel ähnliches Messer) und hieb damit zunächst zwei Mal auf den Nacken seines Bruders ein, der die Sache als gesprochen angesehen und sich weggedreht hatte.
»Die Situation war günstig, er wehrte sich nicht. Sie haben bewusst die Arglosigkeit des Geschädigten ausgenutzt«, sagte Armin Ernst, der Vorsitzende Richter der Kammer, zum Angeklagten. Ein Mann, der im Rollstuhl saß, musste die Tat mit ansehen. Auf dessen Schreie hin kam seine Frau, die den 60-Jährigen zunächst davon abhalten konnte, weiter auf seinen Bruder einzudreschen. Die Frau setzte zwei Notrufe ab, weil der ältere Bruder weitere drei Versuche startete, seinem Bruder etwas zuleide zu tun. Dabei kam es zu Tritten und weiteren Hieben.
Im Gerichtssaal
Vorsitzender Richter: Armin Ernst. Richter: Simon Salzbrunn, Felix Schmidhauser. Schöffen: Eberhard Baisch, Andreas Wehner. Staatsanwalt: Maurizio Ruoff. Nebenklagevertreterin: Melanie Freiin von Neubeck. Verteidiger: Benjamin Chiumento.
Der 60-Jährige versuchte, seinem Bruder mit einem Teppichmesser und einer Haushaltsschere weitere Verletzungen beizubringen. Beide Aktionen wurden von der Frau und einem weiteren Zeugen aus der Nachbarschaft unterbunden. Letzterer nahm den Angreifer in den Schwitzkasten, bis dieser erkannte, dass er nichts mehr anrichten könne. Kurze Zeit später ließ er sich widerstandslos und mit dem Geständnis »Ich wars!« von der mittlerweile eingetroffenen Polizei festnehmen.
Verteidiger Benjamin Chiumento versuchte, eine Verurteilung wegen versuchtem Mord zu verhindern. Doch die Kammer sah Mordmerkmale erfüllt. »Wegen der mehrmaligen Rückkehr sind wir der Überzeugung, dass er den Plan, seinen Bruder zu töten, erst aufgab, als er keine Chance mehr dazu hatte«, sagte Richter Ernst. Damit bezog er sich auch auf die Zeugenaussagen, der Mann habe während der Tat laut ausgerufen, seinen Bruder umbringen zu wollen.
In seiner langen Laufbahn als Vorsitzender des Schwurgerichts sei dies seine erste Verhandlung über eine Tat im Affekt, räumte Armin Ernst ein. Dass es sich um eine Affekthandlung gehandelt habe, hatte der psychologische Sachverständige Thomas Ethofer im Lauf den Verfahrens bestätigt. Demnach gab es keine Vorbereitung und keine zielgerichtete Gestaltung der Tat, die Steuerungsfähigkeit des 60-Jährigen sei eingeschränkt gewesen.
Der jüngere Bruder wurde mit dem Rettungshubschrauber in ein Ulmer Krankenhaus geflogen. Er erlitt insgesamt fünf Schnittwunden und mehrere Hämatome. Sein Trapezmuskel wurde durchtrennt. Der Mann kann nicht mehr Motorrad fahren, außerdem droht ihm aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen der Verlust des Arbeitsplatzes.
»Die Tat ist im Versuchsstadium stecken geblieben«, sagte Richter Ernst. Dass sie im Affekt geschah, hielt die Kammer dem Mann zugute. Ebenso, dass er sich, unter Vermittlung der Anwälte, um einen Täter-Opfer-Ausgleich bemühte. Er zahlte bereits eine fünfstellige Summe an Schmerzensgeld und tat kund, er wolle seinem Bruder die Scheune, den Zankapfel aus dem Erbe, überschreiben. Das Opfer willigte ein, darüber mit dem Täter in Kontakt zu treten.
Die Kammer verurteilte den 60-Jährigen, der in einem sozial intakten Umfeld lebt und sich zuvor nie etwas zu Schulden hatte kommen lassen, wegen versuchtem Mord mit schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren Haft. Richter Ernst stellte dem Mann Haftverkürzung in Aussicht. Dem 60-Jährigen, der sich während der Urteilsverkündung mehrfach Tränen aus den Augen wischen musste, wurde die Gelegenheit gewährt, nach Ende des Verfahrens noch im Gerichtssaal kurz mit Verwandten und engen Bekannten zu sprechen, um sich bei ihnen für das Geschehene zu entschuldigen. (GEA)

