KARLSRUHE. Der Richterin war klar, »dass wir uns dem Vorwurf aussetzen, wir hätten die Presse, die Öffentlichkeit, das Volk zufrieden stellen wollen«. Das sei falsch, betonte Brigitte Hecking, als sie am Mittwoch das Urteil im so genannten Autobahnraser-Prozess sprach. Das Schöffengericht am Amtsgericht Karlsruhe sieht den 34-jährigen Daimler-Versuchsingenieur schuldig der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs. Dafür soll er ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis. Der Verteidiger des Münsingers, der mangels Beweisen einen Freispruch gefordert hatte, kündigte Berufung an.
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