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Aktuell Entscheidung

Bunt darf in Hayingen bunt bleiben

Georg Bayer hat Grund zum Feiern

Georg Bayer. darf sein »buntes Haus« vorerst so bunt lassen, wie es ist: FOTO: OELKUCH
Georg Bayer. darf sein »buntes Haus« vorerst so bunt lassen, wie es ist. Foto: Ulrike Oelkuch
Georg Bayer. darf sein »buntes Haus« vorerst so bunt lassen, wie es ist.
Foto: Ulrike Oelkuch

HAYINGEN. Das »Bunte Haus« in Hayingen darf vorerst bunt bleiben. Das hat das Tübinger Regierungspräsidium im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens entschieden. Bei künftigen Neuanstrichen des Gebäudes, so die Behörde, greife allerdings die im Nachgang zu dem umstrittenen Farbanstrich vom Hayinger Gemeinderat beschlossene Gestaltungssatzung.

Georg Bayer, 56, hat sein Haus im Jahr 2016 grellorange gestrichen, mit gelbem Sockel und unterschiedlich verlaufender, gelber Bänderung der Fenster. Dies hat für bundesweite Beachtung, aber auch für große Aufregung gesorgt. Jetzt hat das Regierungspräsidium entschieden, dass »die gesetzlichen Instrumentarien nicht ausreichen, um eine Änderung des umstrittenen und auffälligen Farbanstrichs des Gebäudes in der Ortsmitte von Hayingen zu erzwingen«.

In dem Verfahren bei der Tübinger Behörde ging es um die Frage, ob der von einem Hayinger Bürger für sein Gebäude und insbesondere für die Umrahmung der Fenster gewählte Farbanstrich auf die Umgebung verunstaltend wirkt und daher zu beseitigen ist. Im vorliegenden Fall war darüber zu entscheiden, ob die von ihm gewählte farbliche Gestaltung nicht an und für sich, sondern bezüglich ihrer Wirkung auf die Umgebung so hässlich ist, dass nicht nur ein das ästhetische Empfinden des Betrachters beeinträchtigender, sondern vielmehr ein verletzender Zustand geschaffen wurde.

Bei Neuanstrich gilt Satzung

Angesichts dieses Maßstabs ist nicht jede erhebliche und sehr auffällige, aus dem Rahmen fallende Abweichung vom sonst in der näheren Umgebung Üblichen als verunstaltend anzusehen, sondern letztlich nur solche, die nicht mehr hinnehmbar sind. Diese Voraussetzung sieht das Regierungspräsidium im vorliegenden Fall jedoch nicht als gegeben an. Zwar sei die gewählte Gestaltung bezogen auf die Umgebung fremd und störend, aber eben nicht in dem Ausmaß, dass es ein Einschreiten rechtfertigen könnte. Da keine direkten Blickbeziehungen zwischen dem strittigen Gebäude und der denkmalgeschützten Pfarrkirche St. Vitus bestehen, konnten auch keine denkmalpflegerischen Belange in der Entscheidung Berücksichtigung finden.

Begrüßt wird vom Regierungspräsidium, dass in Hayingen mittlerweile eine Ortsbildsatzung beschlossen wurde, die solche Fälle zukünftig verhindere. Bei einem Neuanstrich müsse sich der Hauseigentümer jedenfalls an diesem kommunalen Willen orientieren.

Georg Bayer ist mit der Nachricht aus Tübingen zufrieden und feierte sie gestern Abend bereits mit einer Flasche Sekt. Er sagt aber auch: »Ich bin sauer, weil für diese Entscheidung viele Steuergelder verschwendet wurden.« (oel)