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Blutiger Angriff auf der Alb: versuchter Mord oder gefährliche Körperverletzung?

Staatsanwalt und Verteidiger beurteilen das Geschehen in einer Albgemeinde in ihren Plädoyers recht unterschiedlich. Das Schwurgericht will am Donnerstag das Urteil fällen.

Der Schwurgerichts-Saal des Landgerichts Tübingen.
Der Schwurgerichts-Saal des Landgerichts Tübingen. Foto: Stephan Zenke
Der Schwurgerichts-Saal des Landgerichts Tübingen.
Foto: Stephan Zenke

KREIS REUTLINGEN. »Es war eine Affekttat«, so beurteilte der psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Ethofer das blutige Geschehen in einer Albgemeinde im April 2025, bei der ein 60-Jähriger nach einem Streit seinen Bruder mit einer Reisighippe fast tot geschlagen hätte. Zum Zeitpunkt der Tat sei der Angeklagte wegen »einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung« nur eingeschränkt steuerungsfähig gewesen. Staatsanwalt und Verteidiger sahen es ähnlich, ihre Plädoyers fielen dennoch recht unterschiedlich aus.

Was ist am 10. April auf dem Hof in der kleinen Albgemeinde passiert? Der Streit ums Erbe hatte die beiden Brüder zuvor schon lange entzweit. Der Bauernhof der Eltern war aufgeteilt worden, der eine, das spätere Opfer, erhielt das Wohnhaus, der andere die Scheune, weil er weiterhin als Nebenerwerbslandwirt unterwegs war. Beide Brüder lebten damals allerdings schon in eigenen Häusern im gleichen Ort. Auf dem geerbten Bauernhof trafen sie aber notgedrungen immer wieder aufeinander. So auch am Tattag. Wegen einer Lappalie gerieten sie sich wieder einmal in die Haare. Als der eine dem anderen Bruder den Rücken zudrehte, schlug der zu. Mindestens viermal, mit einer Hippe, einer Art Beil mit einem spitzen Dorn. Nur weil danach schnell die Rettung vor Ort war, überlebte das Opfer.

Zeugen: Angeklagter ist eigentlich ein friedliebender Mensch

Dieses brutale Geschehen erstaunte allerdings den psychiatrischen Gutachter, weil es so wesensfremd ist. Der Täter wird nämlich von mehreren Zeugen als grundsätzlich zuverlässig, friedliebend, ruhig und hilfsbereit beschrieben. Ein Menschen, der »eigentlich mit allen gut auskommt«. Das Opfer dagegen »ist eher ein schwieriger Charakter«, der andere Leute auch mal aufstacheln oder sticheln kann, so Ethofer.

Wie kam es dann zu der Tat, die doch nicht so zum Wesen des nun vor dem Tübinger Landgericht wegen versuchten Mordes angeklagten Mannes passt? Die Erklärung Ethofers: Im Vorfeld der Tat stand der Angeklagte unter großem emotionalem Druck. Weil in dem Betrieb, in dem er arbeitete, seine Abteilung aufgelöst werden sollte, war das Auskommen für die Familie in Gefahr. Hinzu kam, dass eine Mähmaschine, die er für die Nebenerwerbslandwirtschaft brauchte, streikte. Auch der Umbau seines Hauses und der Auszug der Tochter belasteten den 60-Jährigen emotional und sorgten für schlaflose Nächte. Der Angeklagte sei damals »nervlich sehr angespannt« gewesen, meinte Ethofer. Und über allem lag der langjährige Dauerstreit mit dem Bruder.

Demütigung als »Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt«

Eine Kleinigkeit löste dann nach Ansicht Ethofers die Eskalation aus. Der jüngere Bruder wollte am Wohnhaus für seine Mieterin die Klingel reparieren und parkte deshalb direkt vor dem Haus. Der 60-Jährige wollte aber, dass sein Bruder das Auto wegfährt, weil er dort vorbei müsse. Als Antwort erhielt er: »Jetzt nicht. Du kannst weggehen.«

Diese Antwort, die der 60-Jährige wohl als Demütigung empfunden hat, war letztlich für alle Prozessbeteiligten der »Tropfen, der das Fass zum Überlaufen« gebracht hatte. Der Angeklagte hatte im Prozess erklärt, dass er damals immer die Hippe mit sich geführt habe, weil er Angst vor seinem Bruder gehabt habe. Dieses gefährliche Werkzeug zog er dann hervor und schlug zu.

Den Ablauf der Tat beurteilten am Dienstag Staatsanwalt Maurizio Ruoff und Verteidiger Dr. Benjamin Chiumento in ihren Plädoyers recht unterschiedlich. Für Ruoff war es ein versuchter Mord. Der 60-Jährige habe mit Tötungsabsicht gehandelt und dabei die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt. Die Tat sei ein klassische Beispiel für das Mordmerkmal Heimtücke.

Versuchter Mord

Allerdings gab es zwei Punkte für Ruoff, die dafür sorgen würden, dass man den Strafrahmen nach unten verschieben könnte. Wie Ethofer beurteilte auch der Staatsanwalt das Geschehen als Affekttat (»eine Übersprunghandlung«). Außerdem habe der Angeklagte ehrliche Reue gezeigt und mit der Ankündigung, seinen Teil des Hofes an den Bruder zu überschreiben, auch eine finanzielle Wiedergutmachung angekündigt. Er forderte eine Haftstrafe von sechs Jahren für den Angeklagten.

Im Gerichtssaal

Gericht: Armin Ernst (Vorsitz), Dr. Simon Salzbrunn, Dr. Felix Schmidhauser. Schöffen: Eberhard Baisch, Andreas Wehner. Staatsanwalt: Maurizio Ruoff. Verteidiger: Dr. Benjamin Chiumento. Nebenklagevertreterin: Melanie Freiin von Neubeck. Psychiatrischer Sachverständiger: Dr. Thomas Ethofer. Rechtsmedizinische Sachverständige: Dr. Franziska Rabe. (vit)

Verteidiger Chiumento dagegen sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht erfüllt an. Die Tat sei wegen der Demütigung durch den Bruder spontan aus einer affektiven Erregung heraus und nicht gezielt geschehen. Deshalb hält Chiumento die Tat eher für einen versuchten Totschlag.

Zudem hätte sein Mandant auch noch weiter auf den Bruder einstechen können, was er aber nicht getan habe. Er sei damit freiwillig vom versuchten Totschlag zurückgetreten, weshalb die Tat »nur« als gefährliche Körperverletzung zu bewerten sei. Seine Forderung: drei Jahre Haft für den Angeklagten. Nebenklagevertreterin Melanie Neubeck betonte, dass die Folgen der Tat für das Opfer physisch und psychisch erheblich seien. Das Schwurgericht will am Donnerstag das Urteil verkünden. (GEA)