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Aktuell Prozess

Betrunkener Münsinger fährt zur Polizei, um Bekannte anzuzeigen

Mit einer Bierfahne zur Polizei zu fahren, um Anzeige gegen eine Bekannte zu erstatten, ist keine gute Idee.

Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/DPA
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
Foto: Swen Pförtner/DPA

MÜNSINGEN. Es ist keine gute Idee, mit einer Alkoholfahne aufs Polizeirevier zu fahren, um eine Anzeige zu erstatten. Diese leidliche Erfahrung hat ein 31-jähriger Berufskraftfahrer gemacht, der deshalb laut Bußgeldbescheid 500 Euro bezahlen und seinen Führerschein vier Wochen abgeben muss. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, den er im Verlauf der Verhandlung vor dem Amtsgericht Münsingen aber wieder zurückzog.

Der Älbler hatte im Frühjahr 2023 Stress mit seiner damaligen Freundin. Aus Frust trank er am späten Nachmittag drei Bier und sich Mut an, und entschloss, gegen die Mutter seiner Tochter Anzeige zu erstatten. Kurz vor 22 Uhr suchte er das Polizeirevier in Münsingen auf und gab die Vorkommnisse zu Protokoll. Als sich ihm einer der Beamten näherte, um sich die Verletzungen am Kopf anzusehen, roch dieser die Alkoholfahne. Der Berufskraftfahrer war mit dem Auto nach Münsingen gekommen, der Polizist veranlasste einen Alkomattest, der umgerechnet 0,54 Promille anzeigte. Daraufhin behauptete der Anzeigenerstatter: »Mein Vater ist gefahren.«

Dass das nicht stimmen konnte, merkten die Beamten schnell, als sie das geparkte Auto, einen Zweisitzer, in Augenschein nahmen. Auf dem Beifahrersitz sahen sie einen fest montierten Kindersitz. Bei der anschließenden Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten tatsächlich den Autoschlüssel: in der Unterhose. Dort hatte er ihn auf der Toilette versteckt, gab er zu. »Ich war so durch den Wind.« Die Gefälligkeitsaussage, gefahren zu sein, die der Vater kurz danach gemacht hatte, zog dieser später zurück und machte lieber von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. 

IM GERICHTSSAAL

Richter: Joachim Stahl Verteidiger: Karl-Heinz Fleischle

Bevor der Berufskraftfahrer das Polizeirevier betreten hatte, sei er knapp eine Stunde auf einem Parkplatz in der Nähe gestanden und habe eine weitere halbe Flasche Bier getrunken, um sich zu beruhigen. Richter Joachim Stahl schenkte dieser Aussage wenig Glauben. Er erinnerte den Mann daran, dass ihm 2019 bereits der Führerschein entzogen worden war. Seit der Neuerteilung fiel er inzwischen drei Mal wegen zu schnellem Fahren auf. Stahl legte dem Berufskraftfahrer nahe, den Einspruch zurückzunehmen, was er dann, nach einem kurzen Gespräch mit seinem Rechtsbeistand, auch tat. (lejo)