SONNENBÜHL. Kurz und bündig handelten die Sonnenbühler Gemeinderäte am Donnerstagabend zusammen mit der Verwaltung die Tagesordnung der Sitzung ab. Im Mittelpunkt standen der Immissionsschutz für den Steinbruch in Willmandingen und die Anpassung der Kurtaxensatzung. So konnte Bürgermeister Uwe Morgenstern schon nach knapp einer Stunde zum nichtöffentlichen Teil übergehen.
Erfreuliches gab es gleich zu Anfang: Die Gemeinde hat zwei Waldkindergärten und für beide Fördergelder beantragt. Nach Aussage des Bürgermeisters gab es jetzt eine Förderzusage für den ersten Antrag über rund 100.000 Euro. Das Geld soll dazu verwendet werden, zusätzliche Plätze zu schaffen.
Hauptamtsleiterin Tanja Frank erläuterte dem Gremium den Antrag der Firma Bau Union, die an sechs Standorten vertreten ist, unter anderem in Sonnenbühl-Willmandingen. Im dortigen Steinbruch soll die bis zum 31. Dezember 2024 befristete Genehmigung für den mobilen Brecher (eine raupenmobile Gesteinsbrechmaschine) und die beiden mobilen Siebanlagen verlängert werden.
Außerdem beantragte das Unternehmen die Erhöhung der täglichen Betriebszeit um eine Stunde von jetzt 7 Uhr auf 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends und dies von Montag bis Freitag. Dies sei in der Branche so üblich, argumentierte die Bau Union. Unverändert bleibt dagegen die Betriebszeit an Samstagen von 7 bis 14 Uhr. Erhöht werden soll zudem die Aufbereitungsrate auf 125.000 Tonnen aufgegebenes Rohgestein. Dies entspreche etwa 100.000 Tonnen verkaufsfähigen Gesteins. Zudem galt es, den größeren, bereits verlegten Löschwassertank zu genehmigen.
Sowohl bei der Schallimmissions- als auch bei der Staubemissions-/-immissionsprognose sah das beauftragte Ingenieurbüro Dörr keine Überschreitung der jeweiligen Grenz- und Richtwerte.
Nachfragen gab es aus dem Gremium nach dem Unterschied zwischen stationären und mobilen Gesteinsbrechern und Siebanlage.
Auch nach dem Grund einer fünfjährigen Befristung wurde gefragt. Die Verwaltung will diese Antworten nachliefern. Bei zwei Enthaltungen wurde der Verlängerung der Frist bis zum 31. Dezember 2030 zugestimmt.
Die Kurtaxe ist laut Finanzchef Sebastian Herrmann für die meisten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg un-verzichtbar. Zuletzt hatte der Gemeinderat im Dezember 2022 eine höhere Kurtaxe beschlossen. Jetzt geht es nach den Worten Herrmanns aber um rein redaktionelle Anpassungen, die auf Empfehlungen des Gemeindetags basierten. In der alten Satzung ist unter anderem noch immer von der Gemeinde Erpfingen die Rede. Der Sonnenbühler Teilort wurde 1978 zum Luftkurort erhoben und erhebt eine Kurtaxe.
Nadine Carle hatte »ein wenig Bauchschmerzen« wegen dieses Beschlusses, da geplant sei, im Tourismusausschuss über die Gleichbehandlung der Ortsteile zu diskutieren und man sich dann nicht zwei Mal mit dem Thema beschäftigen müsse. Nach Auffassung der neuen Tourismusleiterin Ramona Mathes ist die inhaltliche Anpassung der aktuellen Satzung unabhängig von dem, was im Tourismusausschuss besprochen wird. Somit stimmte das Gremium unisono zu.
Lärm: Keine schnelle Lösung
Bürgermeister Morgenstern dankte anschließend den 31 Spendern, die im Jahr 2024 der Gemeinde Geld zukommen ließen: Insgesamt ergaben die Spenden fast ein Betrag von 50.000 Euro. Darunter auch drei große Geldbeträge, bei denen die Spender ausdrücklich nicht genannt werden wollten.
Unter Bekanntgaben vermeldet Uwe Morgenstern, dass die Volkshochschule Pfullingen, die in Sonnenbühl und Lichtenstein eine Außenstelle betreibt, wie alle Sonnenbühler Vereine auch, künftig eine Gebühr von 3,50 Euro für die Raumnutzung zu entrichten hat. Dies erfolge rückwirkend ab dem Jahr 2022.
Nach dem Stand der Umsetzung des Lärmaktionsplans erkundigte sich Gemeinderat Markus Maier. Mehrfach sei er von Bürgern darauf angesprochen worden. Schließlich liege dieser Beschluss schon fast ein Jahr zurück. Der Bürgermeister machte dem Gremium wenig Hoffnung auf eine schnelle Lösung. Die Mühlen beim Land mahlten langsam. Besser sei die Zusammenarbeit mit dem Landkreis, betonte er. (GEA)