TROCHTELFINGEN. Sie haben noch einen Versuch gestartet, den Bau weiterer Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Stadt Trochtelfingen zu verhindern. Bereits im November 2024 hatte eine Interessengemeinschaft ein Bürgerbegehren eingereicht. Damals ging es um die Frage, ob der Nutzungsvertrag der Stadt mit der Firma Sowitec über Flächen im Stadtgebiet, die auch Teil des Regionalplans Neckar-Alb sind (RT-04), aufgehoben werden soll. Das Bürgerbegehren dürfe nicht auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet sein, und das war es, weil der Nutzungsvertrag bereits unterzeichnet war, so das Ergebnis der rechtlichen Prüfung.
Am 23. Mai hatten die gleichen Vertrauenspersonen erneut ein Bürgerbegehren eingereicht. Auch diesmal waren die meisten formalen Anforderungen erfüllt. Es war schriftlich eingegangen, es gab innerhalb der vergangenen drei Jahre noch keinen Bürgerentscheid zu diesem Thema, das Unterschriftenquorum war erfüllt: 516 gültige Unterschriften waren eingereicht worden, 351 wären nötig gewesen. Die Frage lautet: »Soll die Stadt Trochtelfingen alle rechtlich zulässigen möglichen Maßnahmen ergreifen, um die Errichtung von Windkraftanlagen auf ihrem Stadtgebiet zu verhindern, sofern diese Maßnahmen nicht bestehende Verträge mit der Fa. SOWITEC windfarm 512 GmbH oder andere bereits geschlossene Verträge beeinträchtigen?«
»Wir wollen an den Gemeinderat appellieren, dass er gegen das Gebiet RT-05 stimmt«
Die Stadt hat das Bürgerbegehren von Martin Vollmer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht von der Stuttgarter Kanzlei Juscomm, die unter anderem kommunale Verwaltungen, Zweckverbände sowie Stadtwerke berät und vertritt, prüfen lassen. Er erklärte, dass die formalen Anforderungen denen genügen, die das Land Baden-Württemberg für Bürgerbegehren aufstellt, aber die Fragestellung zu unpräzise sei beziehungsweise kein konkretes Projekt als Ziel verfolge, das als Maßnahme nach einem Bürgerentscheid umgesetzt werden könne. Dies müsse aber für die Bürger klar ersichtlich sein. Auch die beigefügte Begründung könne die Unbestimmtheit der Frage nicht heilen. Jeder könne etwas anderes unter der Zielrichtung verstehen.
In Baden-Württemberg sei eine hohe Präzision bei der Fragestellung gefordert, so Vollmer. Die Stadt hatte den Vertrauenspersonen vor der Beratung im Gemeinderat das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt mit der Möglichkeit, sie könnten dieses Bürgerbegehren zurückziehen, und an der Fragestellung arbeiten. Die Vertrauenspersonen hatten sich aber dazu entschieden, am Dienstagabend einen Beschluss des Gemeinderats zu erhalten.
In der Sitzung gab es eine Anhörung der Vertrauenspersonen. Es sprachen Edith Steinmaier, Diana Baumeister und Jochen Möck. Es ging um die bereits beim ersten Bürgerbegehren vorgetragenen Argumente: »Stromnetz«, »Stromüberschuss«, »politische Konsequenzen«, »zweifelhafte Erträge«, »Pacht- und Rückbaurisiko«, »Lärmbelästigung«, »gesundheitliche Konsequenzen«, »Mikroplastik«. Laut Baumeister sei das Ziel klar: »Wir wollen an den Gemeinderat appellieren, dass er gegen das Gebiet RT-05 stimmt.« Sie hätten die Fragestellung von einem Fachanwalt formulieren lassen. Das Argument, dass sie nicht präzise genug sei, ließen sie nicht gelten, schließlich hätten 516 Bürger, die unterschrieben hatten, diese verstanden.
Zudem würden sie es als Entmündigung des Gemeinderats verstehen, dass die Bürgermeisterin verlange, dass die Stadträte gegen das Bürgerbegehren stimmen. Damit zielten sie auf die Formulierung des Beschlussvorschlags in der Sitzungsvorlage ab: »Das gemäß § 21 Abs 3. GemO am 23.05.2025 eingereichte Bürgerbegehren zur Verhinderung von Windkraftanlagen auf dem Stadtgebiet Trochtelfingen ist unzulässig. Es wird kein Bürgerentscheid durchgeführt.« Der Gemeinderat sei frei in seiner Entscheidung, aber es gebe keinen Ermessensspielraum, wenn das Bürgerbegehren aus genannten Gründen nicht zulässig sei, so Vollmer auf Nachfrage von Stadtrat Armin Zeiler. In einer anderen Kommune habe eine gleiche Fragestellung zu einem Bürgerentscheid geführt, insistierte Baumeister. Die allerdings liegt in Sachsen, nicht in Baden-Württemberg.
»Mir ist es wichtig, mich für etwas einzusetzen, nicht gegen etwas«
Bürgermeisterin Katja Fischer hatte eingangs der Sitzung über die Möglichkeiten der direkten demokratischen Beteiligung gesprochen und erklärt: »Bürgerentscheide sind kein pseudo-demokratisches Mittel oder werden, wo es geht, abgebügelt, sie gehören zu unserer Entscheidungskultur dazu. Das Hauptorgan für kommunale Entscheidungen ist jedoch der Gemeinderat, legitimiert durch die direkte Wahl der Bürgerinnen und Bürger.« Er könne sich aber entschließen, »ob einzelne dieser Entscheidungen besser direkt von den Bürgerinnen und Bürgern getroffen werden sollen«. Sie erwähnte die zwei informellen Beteiligungsverfahren, die derzeit in Trochtelfingen laufen. »Ich sage Ihnen das nur, um zu zeigen, dass mir Beteiligung wichtig ist. Sie verzeihen mir den dezenten Hinweis, dass es mir dabei grundsätzlich wichtig ist, mich für etwas einzusetzen, nicht gegen etwas.«
Als die Vertrauenspersonen ein Video eines rechtspopulistischen Portals zeigen wollten, um ihre Argumente zu untermauern, schritt die Bürgermeisterin ein. Man habe im Vorgespräch besprochen und sich geeinigt, dass dieser Film in der Gemeinderatssitzung nicht gezeigt werde. Absprachen hin oder her: »Ich verstehe nicht, warum der Film nicht gezeigt werden darf, es geht um den Inhalt, nicht um die Plattform. Da sieht man das Demokratieverständnis von Ihnen«, war die Reaktion der Vertrauenspersonen.
»Wir nehmen das Thema ernst und nicht auf die leichte Schulter«
»Bei RT-04 wurde das Bürgerbegehren von vornherein ausgehebelt. Wir wollen das zweite Gebiet RT-05 verhindern. Sie können doch nicht glauben, dass Sie uns etwas Gutes damit tun«, wenn diese Flächen für den Bau von Windrädern im Regionalplan festgelegt werden, reagierte Baumeister auf Stadtrat Martin Tschöpes Beitrag, der meinte: »Sie kämpfen im Ehrenamt gegen Windkraft, wir kämpfen im Ehrenamt für die Bürger. Wir werden weiter sachlich mit dem Thema umgehen.« Henry Werz erklärte, das Thema sei nicht erledigt, man werde weiter versuchen, die Flächen im laufenden Verfahren zu reduzieren. Und das hat die Stadt mit ihren Stellungnahmen im ersten Beteiligungsschritt des Regionalverbands Neckar-Alb bereits erreicht, sagte Bürgermeisterin Katja Fischer. »Wir nehmen das Thema ernst und nicht auf die leichte Schulter.« Der Gemeinderat war vollzählig, 19 Stimmberechtigte saßen im Saal. 16 stimmten dem Beschlussvorschlag zu, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei, es gab drei Gegenstimmen.
Am Mittwoch, 30. Juli, startet das zweite Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans. Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit zum Planentwurf können bis zum 29. August abgegeben werden. (GEA)

