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Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan »Heerweg« in Eglingen

In Eglingen wird es bald im »Heerweg« ein neues Baugebiet geben. Der Gemeinderat hat nun den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.

Das neue Baugebiet in Eglingen entsteht direkt an der Straße nach Ehestetten  (rechts hinten).
Das neue Baugebiet in Eglingen entsteht direkt an der Straße nach Ehestetten (rechts hinten). Foto: Maria Bloching
Das neue Baugebiet in Eglingen entsteht direkt an der Straße nach Ehestetten (rechts hinten).
Foto: Maria Bloching

HOHENSTEIN. »Wir sind dran an der Innenentwicklung in Hohenstein, aber es ist uns auch ein Anliegen, neue Baugebiete auszuweisen«, so Bürgermeister Simon Baier. Zwar seien Baugenehmigungen derzeit stark rückläufig, man wolle sich jedoch für die Zukunft attraktiv aufstellen. Die Gemeinde besitze keine eigenen Baugrundstücke mehr, die Nachfrage sei aber weiterhin da.

Und da ein Bebauungsplanverfahren langwierig und zeitaufwendig ist, will die Gemeinde Hohenstein frühzeitig für das geplante Baugebiet »Heerweg« in Eglingen planrechtliche Voraussetzungen schaffen. Laut Städteplaner Clemens Künster wurden bereits artenschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt. Neben einem Umweltbericht liegt für die Fläche am Siedlungsrand im direkten Anschluss an die Gartenstraße auch ein Lärmgutachten vor. Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von 1,3 Hektar wurde in vier verschiedene Lärmpegelbereiche unterteilt, unter anderem auch im Hinblick auf den Verkehr auf der angrenzenden Landesstraße und auf die nächtlichen Aktivitäten an den benachbarten landwirtschaftlichen Schuppen.

17 Bauplätze entstehen im »Heerweg«

Laut Künster sind demnach verschiedene Lärmschutzmaßnahmen zu treffen. Möglich wäre ein 4,50 Meter hoher Lärmschutzwall entlang der Straße, aber auch durch passive Maßnahmen an Außenbauteilen von Häusern könnten Beeinträchtigungen verbessert werden. »Normale Gebäude erfüllen heute schon diese Voraussetzungen«, sagte Künster. Sollte von der Gemeinde kein Lärmschutzwall gebaut werden, müssten Außenwohnbereiche wie Terrassen von den Grundstückseigentümern mit verglasten Vorbauten versehen werden. Gemeinderat Alexander Beetz sprach sich für einen Lärmschutzwall aus. Der Bau eines solchen sei den Anwohnern besser zu vermitteln, als private Schutzmaßnahmen. Markus Tress regte an, für den Bau eines solchen Schutzwalls überschüssigen Aushub zu verwenden, zumal das Aufnahmevermögen der gemeindeeigenen Erddeponie sowieso begrenzt ist.

In Bezug auf das Schuppensondergebiet muss laut Künster ein Nutzungsverbot im Nachtzeitraum ausgesprochen werden. Hier könnte laut Andreas Nitschinger auch die Nähe zum Bauwagen noch zum Problem werden: »In Ödenwaldstetten haben wir längst das Theater. Es ist also wichtig, hier schon im Vorfeld etwas zu machen, um das zu vermeiden.«

Insgesamt sollen 17 Bauplätze mit einer Größe zwischen 400 und 600 Quadratmetern entstehen, drei von ihnen liegen mit einem Abstand von 15 Metern direkt an der Straße. Zulässig ist der Bau von Einzel- und Doppelhäusern mit maximal drei Wohneinheiten und zwei Vollgeschossen, die Traufhöhe liegt bei 6,30 Meter, die Firsthöhe bei 8,50 Meter. Flachdächer sind nur für untergeordnete Bauteile möglich, Hauptgebäude können mit Sattel-, Walm-, Pult- und Zeltdächern mit einer Dachneigung von 15 bis 45 Grad versehen werden. »Wir sollten schauen, dass das Gesamtbild richtig ist«, so Künster. Hinsichtlich der Entwässerung ist laut Hauptamtsleiter Lukas Bloching die nach Osten abfallende und zum Westen ansteigende Topografie zu berücksichtigen. Der Aufstellungsbeschluss wird nun vier Wochen ausgelegt, Bürger und Träger öffentlicher Belange haben während dieser Zeit die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. (GEA)