MÜNSINGEN. »Die Wanderung war eine symbolische Aktion. Ich wollte damit einen Anstoß geben, damit andere Leute aufwachen«, sagte Günter Randecker am Ende des Plädoyers zu seiner eigenen Verteidigung. Gestern musste er sich wegen vorsätzlicher Ordnungswidrigkeit und dem Anbringen von unzulässigen Schildern vor dem Amtsgericht Münsingen verantworten. Zur Last gelegt wurde ihm von Oberstaatsanwalt Ernst Rößner, er habe eine Gruppe von etwa 30 Personen am Pfingstsonntag dieses Jahres über einen nicht frei gegebenen und nicht gekennzeichneten Weg von Römerstein-Aglishardt nach Gruorn geführt und dabei selbst gefertigte Schilder mit der Aufschrift »Rauhe Alb Wanderweg« angebracht.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.