BURLADINGEN/HECHINGEN. Das Urteil war schlussendlich nicht so spektakulär wie die Anklage: Zwei junge Männer, die im Juni Bauarbeiter im Burladinger Ortsteil Gauselfingen angegriffen hatten, mussten nicht wegen versuchten Mordes lebenslang in Haft. Übrig blieben schließlich die Punkte schwere Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der ältere der beiden geht für ein Jahr und 10 Monate für die Körperverletzung plus zwei Monate für den lässigen Verzicht auf den Führerschein ins Gefängnis, sein Bruder für ein Jahr und vier Monate. Beide sitzen seit Juni in Untersuchungshaft, hinter Gittern bleiben sie auch, die Sozialprognosen lassen nach Ansicht von Richter Volker Schwarz eine Bewährungsstrafe nicht zu. Die Staatsanwaltschaft plädierte noch am letzten Verhandlungstag auf versuchten Mord.
Selten habe ein Verfahren vor dem Hechinger Landgericht im Vorfeld für so viel Aufmerksamkeit gesorgt, sagte Richter Volker Schwarz. Die Presse war an vier Verhandlungstagen kopfstark vertreten, der GEA weil der Tatort im Verbreitungsgebiet liegt und »versuchter Mord« in der Gerichtsberichterstattung eher selten vorkommt. Die Anklageschrift war denn auch geeignet, die professionelle Neugier zu wecken: Den beiden Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, auf zwei Arbeiter einer Straßenbaukolonne gezielt mit dem Auto »zugefahren zu sein, um diese zu töten«. Als das nicht geklappt habe, seien sie kurz darauf zurückgekehrt, »um den nun gemeinsam gefassten Plan, die Bauarbeiter zu töten, in die Tat umzusetzen«, so die Anklage. Viel blieb von den Vorwürfen nach der Beweisaufnahme nicht übrig.
Widersprüchliche Aussagen
Im Ermittlungsverfahren, bei den Vernehmungen durch die Polizei, stellt sich die Lage so dramatisch dar, wie in der Anklageschrift festgehalten. Die Angegriffenen, Mitarbeiter einer rumänischen Baukolonne, die in Gauselfingen Glasfaserkabel verlegten, sprachen von hoher Geschwindigkeit, von »draufhalten auf die Arbeiter«, von geschätzten 70 Stundenkilometern, mit denen der schrottreife rote Peugeot auf seine Opfer zugefahren sei. Es war die Rede davon - auch in der Anklageschrift -, dass das Auto über die offene Baugrube »geschanzt« sei. Das klang am zweiten Verhandlungstag, als die Arbeiter aussagten, schon ganz anders. Die Beweisaufnahme habe die ersten Aussagen nicht bestätigt, so der Richter.
Warum sind die Angegriffenen von ihren ersten Aussagen abgerückt? Wahrscheinlich war eine Menge Emotion im Spiel. Die Angeklagten hatten die Baustelle an diesem Tag schon mehrmals passiert, die Arbeiter mussten jedes Mal Überfahrhilfen anbringen. Dafür fehlte bei den hart arbeitenden Fachkräften wohl das Verständnis. Für den »rücksichtslosen jungen Mann, der nichts Besseres zu tun hat, als den lieben langen Tag in der Gegend herumzufahren«, empfand sich Richter Schwarz in die Lage hinein, »nachvollziehbar«. Auch bei der Aussage kurz nach den Vorfällen. Vor Gericht, mit fünf Monaten Abstand, habe die Sache dann anders ausgesehen und eine Kommunikation zwischen den Arbeitern habe vor der Verhandlung sicher stattgefunden. Für ein Urteil wegen versuchten Mordes mittels Auto reichte es also nicht mehr, das über die Baugrube Schanzen hatte auch ein Gutachter als unmöglich bezeichnet.
Emotionen auf beiden Seiten
Blieb der zweite Angriff mit Wagenheber und Feuerlöscher auf zwei der Arbeiter. Die beiden Brüder fuhren zu ihrer Unterkunft und kamen kurz darauf zurück zur Baustelle, wo es zu den Angriffen kam. Mord bedingt einen Tötungsvorsatz, das hätten sie aber schlauer anstellen müssen, meinte Richter Schwarz. Zurückfahren, Streit anfangen, dann die »Mordwerkzeuge« erst aus dem Kofferraum holen und recht unkoordiniert auf zwei Arbeiter losgehen: »Ein sehr schlechter Tatplan«, kommentierte auch Verteidiger Christian Sieber. So richtig heimtückisch war das Ganze auch nicht, die Arbeiter waren ja vorgewarnt und haben die Angreifer schnell in die Flucht geschlagen - der Bauleiter ist erfahrener Kampfsportler und hatte seinen Angreifer mit einem Schlag sauber zu Boden geschickt. Worauf der »davon lief wie ein Hase«. Auch das spreche nicht für eine Tötungsabsicht, so Anwalt Sieber, Richter Schwarz folgte. Und es blieb im Raum, ob der Bauleiter nicht doch zuerst in den Wagen gefasst oder geschlagen hatte und den Streit so eskaliert hat.
Von der Mordanklage wurde abgerückt, es blieb gefährliche Körperverletzung. Der Fahrer - der ältere Bruder - hat bereits mehrere Vorstrafen auf dem Buckel, auch einschlägige wegen Körperverletzung. Er war die treibende Kraft, daher ein Jahr und zehn Monate plus zwei Monaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Außerdem wird der rote Peugeot eingezogen. Sein Bruder kam mit einem Jahr und vier Monaten etwas besser davon. Da bei beiden die Gefahr weiterer Straftaten bestehe, kam eine Bewährungsstrafe nicht in Frage, eine günstige Prognose könne nicht gestellt werden.
Im Gerichtssaal
Richter: Vizepräsident des Landgerichts Hechingen Volker Schwarz, Richterinnen Christina Selig und Sina Boss. Schöffen: Hartmut Höfler, Andrea Prokoph. Verteidiger. Klaus Armbruster, Georg Gracza, Christian Sieber. (GEA)
Die Kolonne ist mittlerweile weitergezogen, großes Interesse an dem Fall hatten sie wohl nicht mehr. Die beiden Angreifer hätten auf die Schnauze bekommen und damit sei die Sache doch erledigt, hat ein Arbeiter in einer Verhandlungspause sinngemäß gesagt. Also genervte Arbeiter auf der einen Seite, zwei junge Männer aus einem anderen Kulturkreis mit einem etwas anderen Verständnis von Rechtsnormen auf der anderen, so der Richter. Die Angeklagten haben ukrainische Pässe, sprechen aber ungarisch. Die Großfamilie war zur Tatzeit in Gauselfingen seit zwei Jahren in einer Flüchtlingsunterkunft untergebracht, Schwierigkeiten mit der Polizei gab es immer wieder, es lagen zahlreiche Anzeigen vor, hatte eine Polizistin ausgesagt. Die Beschuldigten hätten sich aber immer schnell zu Verwandten in anderen Landkreisen gerettet, sie seien »reisend unterwegs«. (GEA)

