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Sonnenbühl schafft Grundstücke für Mehrfamilienhäuser

Nicht nur Einfamilienhäuser sollen im Baugebiet Ottenrain-Brühl im Ortsteil Undingen entstehen. Der Gemeinderat Sonnenbühl diskutierte auch über die Anzahl der Wohnungen und die Grundstückszuschnitte.

Im zweiten Abschnitt des Baugebiets Ottenrain-Brühl in Undingen sollen Mehrfamilienhäuser entstehen.
Im zweiten Abschnitt des Baugebiets Ottenrain-Brühl in Undingen sollen Mehrfamilienhäuser entstehen. Foto: Cordula Fischer
Im zweiten Abschnitt des Baugebiets Ottenrain-Brühl in Undingen sollen Mehrfamilienhäuser entstehen.
Foto: Cordula Fischer

SONNENBÜHL. Fünf Grundstücke im Baugebiet Ottenrain-Brühl im Ortsteil Undingen sollten für den Bau von Mehrfamilienhäusern zur Verfügung stehen. Aber der Gemeinderat hatte bereits in einer Sitzung im Juni Bedenken wegen der Grundstücksgrößen gehabt. Er meinte, die Flächen seien zu klein. Vorgeschlagen war, dass auf den Grundstücken Häuser mit bis zu sechs Wohnungen gebaut werden können.

Der Gemeinderat entschied daher in der Juni-Sitzung nicht über die ebenfalls zu beschließenden Vergaberichtlinien. Denn die Befürchtung war, dass es auf den Grundstücken nicht genug Platz geben könnte, damit den künftigen Bewohnern genügend Parkplätze für ihre Autos zur Verfügung stehen würden. Der Bau- und Technische Ausschuss sollte noch einmal darüber beraten, ein Fachplaner die Grundstückszuschnitte überarbeiten.

Am Fuß des Bergs liegt das Baugebiet Ottenrain-Brühl. Von dort sind schon drei der fünf Windräder auf dem Hohfleck (rechts) zu s
Am Fuß des Bergs liegt das Baugebiet Ottenrain-Brühl. Von dort sind schon drei der fünf Windräder auf dem Hohfleck (rechts) zu sehen. Foto: Cordula Fischer
Am Fuß des Bergs liegt das Baugebiet Ottenrain-Brühl. Von dort sind schon drei der fünf Windräder auf dem Hohfleck (rechts) zu sehen.
Foto: Cordula Fischer

Diese Überarbeitung war bis Jahresende geschehen. Allerdings nicht so, wie es sich die Gemeinderäte erhofft hatten. Der Planer hatte zwar aus ehemals fünf nun drei Grundstücke gemacht und in den Lageplan eingezeichnet. Ein Flurstück beließ er, wie es war, jeweils zwei weitere aus dem alten Lageplan legte er zusammen. Entstanden sind so Flächen von 662, 981 und 913 Quadratmetern Größe.

Gemeinderat Manuel König übte daran Kritik. Der Planer habe den Auftrag gehabt, drei Grundstücke so zu planen, dass sie besser zugeschnitten seien. Vor allem bei der nun 913 Quadratmeter messenden Fläche, die nur mit einem schmalen Streifen, flankiert von zwei anderen Grundstücken, mit der Austraße verbunden ist, sei dies aber wohl misslungen, befanden auch weitere Gemeinderäte.

Außerdem wurde auch über die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten auf den jeweils zusammengelegten Grundstücken diskutiert. Das Stadtplanungsbüro hatte empfohlen, dass acht bis zwölf Wohnungen am sinnvollsten seien und es damit auch möglich sei, Tiefgarage und Aufzug für die beiden Mehrfamilienhäuser zu bauen. Denn Parkplatzprobleme beziehungsweise auf den Straßen abgestellte Fahrzeuge sollen vermieden werden. Der Ortschaftsrat hatte das Thema diskutiert und sich für maximal je acht Wohneinheiten auf den beiden zusammengelegten Grundstücken ausgesprochen.

Der Gemeinderat hat über die Grundstückszuschnitte für Mehrfamilienhäuser in Baugebiet Ottenrain-Brühl in Undingen diskutiert.
Der Gemeinderat hat über die Grundstückszuschnitte für Mehrfamilienhäuser in Baugebiet Ottenrain-Brühl in Undingen diskutiert. Foto: Cordula Fischer
Der Gemeinderat hat über die Grundstückszuschnitte für Mehrfamilienhäuser in Baugebiet Ottenrain-Brühl in Undingen diskutiert.
Foto: Cordula Fischer

Wolfgang Aierstock sprach sich für jeweils maximal zwölf Wohnungen aus und stellte einen entsprechenden Antrag. Der konnte aber nur zwei Ja-Stimmen aus dem Gremium erhalten. Auch Manuel König stellte einen Antrag: Die drei Grundstücke sollten noch einmal überplant werden. Dafür sprachen sich 13 Gemeinderäte aus. König allerdings hatte bereits im Sommer darauf gedrungen, dass das Verfahren beschleunigt werden solle. Nun hätte der Gemeinderat den Beschluss also vertagen müssen. Holger Dreher machte den Vorschlag, eine Skizze zu erstellen, sie allen Gemeinderäten zu schicken, damit am Tag nach der Dezember-Sitzung im Umlaufverfahren darüber abgestimmt werden könne. Wichtig ist Manuel König: »Die Vorgabe muss die Gemeinde machen, aber wir können signalisieren, dass wir bei den Zuschnitten flexibel sind.« Wenn also gute Konzepte vorgelegt werden, könne die Gemeinde den Investoren entgegenkommen.

Braucht's also noch einen Investor oder mehrere, die im Ottenrain bauen wollen, die Vermarktung und die Vermietung der Wohnungen übernehmen. Die Vergabe soll über ein verbundenes Konzept und Bieterverfahren laufen. Bedeutet: Es müssen Zielvorgaben für die Grundstücksentwicklung eingehalten werden und den Zuschlag erhält der Bieter, der den höchsten Kaufpreis bietet. Das Mindestgebot liegt bei 286 Euro pro Quadratmeter, so hatte es der Gemeinderat bereits vor etwas mehr als zwei Jahren beschlossen.

Investoren, die Mehrfamilienhäuser im Baugebiet Ottenrain-Brühl bauen, Wohnungen vermarkten und vermieten wollen, müssen die Ver
Investoren, die Mehrfamilienhäuser im Baugebiet Ottenrain-Brühl bauen, Wohnungen vermarkten und vermieten wollen, müssen die Vergaberichtlinien erfüllen. Foto: Cordula Fischer
Investoren, die Mehrfamilienhäuser im Baugebiet Ottenrain-Brühl bauen, Wohnungen vermarkten und vermieten wollen, müssen die Vergaberichtlinien erfüllen.
Foto: Cordula Fischer

Die Vergaberichtlinien hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Investoren, die Mehrfamilienhäuser im Gebiet Ottenrain-Brühl bauen, die Wohnungen vermarkten und vermieten wollen, müssen dabei einige Kriterien erfüllen. Sozialer Mietwohnungsbau ist eines, mit dem Interessenten am meisten Punkte sammeln können: Bis zu 15 Punkte erhalten sie, wenn sie Mietwohnungen 15 Prozent unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete bereitstellen, gestaffelt nach der Dauer der Vermietung: zehn Jahre gleich zehn Punkte, 15 Jahre gleich 15 Punkte.

Weiter ist der Energiestandard punktewirksam. Maximal vier Punkte gibt's, wenn ein höherer Energiestandard als KfW 55 erreicht wird. Dieser Wert bezieht sich auf Gebäude, die einen vergleichsweise niedrigen Energieverbrauch aufweisen. Ebenfalls maximal vier Punkte können Investoren mit »nachhaltigem Bauen« sammeln. Bedeutet, eine CO2-sparende Bauweise oder der Einsatz entsprechender Baustoffe, aber auch weitere nachhaltige, innovative Themen bringen Vorteile.

Auf einigen Einfamilienhaus-Grundstücken wird gebaut (links). Bald können zu den Häuslebesitzern Nachbarn in Mietwohnungen dazuk
Auf einigen Einfamilienhaus-Grundstücken wird gebaut (links). Bald können zu den Häuslebesitzern Nachbarn in Mietwohnungen dazukommen. Foto: Cordula Fischer
Auf einigen Einfamilienhaus-Grundstücken wird gebaut (links). Bald können zu den Häuslebesitzern Nachbarn in Mietwohnungen dazukommen.
Foto: Cordula Fischer

Auch die Höhe des Gebots, also des Kaufpreises, fließt in die Bewertung ein. Der Mindestpreis (siehe oben) ist festgelegt, wird ein Angebot über diesem abgegeben, "wird je 20 Euro pro Quadratmeter Überschreitung ein Punkt vergeben. Auch hier sind maximal bis zu vier Punkte erreichbar. Die Vergaberichtlinie wird veröffentlicht, Interessenten können sich melden und sich listen lassen. Dann wird eine Bewerbungsfrist festgesetzt, innerhalb derer die Bewerbungen abgegeben werden können. Der Gemeinderat wird dann über diese beraten und die Punktevergabe vornehmen. Es kann auch noch eine Projektvorstellung geben. Das Gremium wird auch über die Vergabe der Bauplätze beschließen.

Auf vielen der Einfamilienhausgrundstücken wird bereits gebaut, der Gemeinderat hat die Weichen gestellt, und somit werden die künftigen Eigenheimbesitzer bald neue Nachbarn in Mietwohnungen bekommen. (GEA)