SONNENBÜHL/REUTLINGEN. Ein lückenloses Radwegenetz ist das Ziel des Landes. Dafür baut es entlang von Bundes- und Landesstraßen Radwege. Eine Lücke, die Radfahrer gern geschlossen sehen würden, ist die zwischen Gönningen und Genkingen entlang der L 230. Doch die wird bleiben. Zwar wird ein Teil der Gönninger Steige noch bis November saniert, ein Radweg ist aber weder jetzt noch in Zukunft geplant. Auch keine anderen Erleichterungen für Radfahrer wie zum Beispiel ein Tempolimit für Autos.
Vor allem, nachdem der Radweg zwischen Genkingen und dem Abzweig zum Schloss Lichtenstein gebaut wurde (der GEA berichtete), haben Radfahrer sich gefragt: Und wie soll ich dorthin kommen, um die gut ausgebauten vier Kilometer zu erreichen? Lückenlosigkeit – davon sei keine Rede, kritisierten viele, auch in im GEA abgedruckten Leserbriefen. Vom Traifelberg aus ist die Passage für ungeübte Rad- sowie für Rennradfahrer kein Zuckerschlecken auf dem mit Schlaglöchern übersäten und nur stellenweise asphaltierten Wirtschaftsweg.
Bergetappe ist nicht für jedermann geeignet
Und vom Tal aus geht es unter Lebensgefahr auf der Gönninger Steige hinauf oder man muss sich ordentlich abstrampeln, wählt man die Route über die Roßbergsteige. Doch nicht jeder Freizeitradler ist wie bei Profi-Radrennen so bergetappenfest wie die Leistungssportler. Und, so ein Leser – über Öschingen sei der Weg einfach zu weit, wenn man aus Reutlingen auf die Alb will.
Also böte sich doch gerade jetzt, da ein Teil der Gönninger Steige auf 1,2 Kilometern für 4,1 Millionen Euro saniert wird, eine günstige Gelegenheit, um die Situation von Radfahrern, die auf die Alb hinauf wollen, zu verbessern. Das schreibt ein GEA-Leser an die Zeitung und schickt seine Mail auch ans Regierungspräsidium Tübingen.
Er schildert seine Erfahrungen: »Ungeachtet zahlreicher Unfälle hielt es noch keine Behörde für nötig, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf dieser gefährlichen Steige anzuordnen. Völlig legal rasten Autos mit bis zu 100 km/h die Kurven hinab. Aufwärts ging’s fast genau so schnell mit genügend PS. Der Bremsweg reichte in der Regel, um einen bergauf strampelnden Radler mit quietschenden Reifen gerade noch nicht umzufahren, sondern mit knapper Not zu umfahren, und ihm beim Schalten und Beschleunigen eine gehörige Abgaswolke in die Lunge zu blasen. … Den Horrortrip habe ich nun ein halbes Jahrhundert lang immer wieder auf mich genommen und wie durch ein Wunder offensichtlich überlebt.« Er fragt nach, was getan wird, um die Situation für Radfahrer zu verbessern, ob ein Tempolimit, Hinweisschilder oder sogar eine Fahrspur beziehungsweise einen Seitenstreifen für bergauf Radelnde vorgesehen sei.
Alltagsnetz in drei Kategorien geplant
Das Regierungspräsidium hat darauf geantwortet. Ja, der Bedarfsplan des Landes sieht die Herstellung eines lückenlosen Alltagsnetzes zwischen den Ober-, Mittel- und Unterzentren des Landes entlang Bundes- und Landesstraßen vor. Wie berichtet orientiert sich die Systematik des Bedarfsplans »an der Einstufung im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) mit den drei Stufen: Vordringlicher Bedarf (VB), Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) und Weiterer Bedarf (WB). Der VB im Regierungsbezirk Tübingen umfasst 112 Maßnahmen«.
Der Radweg zwischen Genkingen und dem Schloss-Lichtenstein-Abzweig stand in der Kategorie VB. Aber: »Der Abschnitt von Reutlingen-Gönningen nach Sonnenbühl-Genkingen über die sogenannte Gönninger Steige im Verlauf der L 230 ist nicht im Bedarfsplan enthalten«, teilt Präsidiumssprecher Matthias Aßfalg mit. Die Sanierung der Steige diene nur der »Sicherung der rutsch- und setzungsbeeinträchtigten Bereiche. … Eine merkliche Veränderung oder Erweiterung an der Straße ist mit diesem Projekt nicht verbunden.« Nicht nur, weil dort wenig Platz dafür vorhanden ist, sondern weil der Bau eines zusätzlichen Radwegs beziehungsweise Radstreifens »mit erheblichen baulichen Eingriffen in die angrenzenden Naturräume verbunden« wäre. »Allein schon aus naturschutzrechtlichen Gründen bestünden somit starke Zweifel zur Rechtfertigung der Planung eines zusätzlichen Radweges.«
Kein Tempolimit geplant
Was Tempolimit und/oder Hinweisschilder betrifft, ist nicht allein das Regierungspräsidium zuständig. »Die maßgebliche verkehrsrechtliche Zuständigkeit liegt im Bereich der Gönninger Steige bei den Straßenverkehrsbehörden vom Landkreis Reutlingen und der Stadt Reutlingen«, so Aßfalg. Er hat die Fragen ebenfalls an Verkehrsbehörde des Landratsamts Reutlingen sowie auch die Verkehrspolizei weitergegeben. »Im Ergebnis lässt sich mitteilen, dass sich aus der verkehrlichen Situation in den letzten Jahren keine weiteren Maßnahmen, wie zum Beispiel eine geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung, ableiten.« Auch eine Sperrung der Bergaufspur für den Kfz-Verkehr sei nicht möglich. (GEA)