MÜNSINGEN. Der Unfall hatte im Kirchtal Münsingen im Mai des vergangenen Jahres viele bewegt: Der Fahrer eines Müllwagens hatte einen Kollegen überrollt und schwer verletzt. Das Opfer musste mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht werden, es kam im Rollstuhl zur Verhandlung ins Amtsgericht Münsingen. Der Fahrer war wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.
Das dreiköpfige Entsorgungsteam, der Fahrer und an diesem Tag zwei erfahren, war in einer Sackgasse beim Entleeren von Mülltonnen. Als die enge Straße abgearbeitet war, musste der Lkw im Wendehammer am Ende kurz rangieren. Das Zurückstoßen verlief ohne Probleme, beim wieder anfahren geriet sein Kollege mit dem Fuß unter die erste Lenkachse, fiel und wurde dann von der zweiten Lenkachse überrollt. Ein Bein sei praktisch nicht mehr da, sagte der als Zeuge geladenen Mann aus, das Becken war zertrümmert, die Blase verletzt, eine offene Wunde sei bis jetzt nicht ausgeheilt. Strafanzeige hatte er jedoch nicht gestellt, mit dem Fahrer sei er nach wie vor befreundet und in regelmäßigem Kontakt. Der Fahrer habe nicht erkannt, sagte Staatsanwalt Elmar Jung, dass sein Kollege im Gefahrenbereich war, hätte das bei gebotener Umsicht aber sehen müssen: »Man muss mit Fußgängern rechnen.«
Information-Overflow im Cockpit
Wie der Mann letztlich unter die Räder kam, blieb offen. Der damals Schwerverletzte konnte sich nicht mehr erinnern, der zweite Lader war auf der anderen Seite des Lkws und der Fahrer hatte ihn ja nicht gesehen. Es ging also darum, ob er ihn bei der nötigen Vorsicht hätte sehen müssen. Um das aufzuklären, wurde ein Sachverständiger hinzugezogen.
Ein moderner Müllwagen ist eine fahrende Kommandobrücke. Der Fahrer blickt auf klassische Spiegel und die Bildschirme von »Mirror-Cams«, wie von Rückfahrkameras bekannt. Die Kameras liefern teilweise Weitwinkelaufnahmen, der Frontspiegel, der nach vorne schaut, liefert ein konvexes Bild, wie man es von Verkehrsspiegeln an unübersichtlichen Kreuzungen kennt. Es sei eine Herausforderung für den Fahrer, alle Möglichkeiten zu nutzen, erklärte der Gutachter. Es könne sechs bis sieben Sekunden dauern, bis er alle Bildschirme und Spiegel gecheckt hätte - Sekunden, in denen sich auch ein Fußgänger weit bewegen kann.
Eine besondere Herausforderung seien die unterschiedlichen Perspektiven: Die Weitwinkelkamera stellt etwa einen Menschen deutlich kleiner dar als ein echter Spiegel. »Die Person schrumpft«, kommentierte Richterin Rieger. Auf den konvexen Frontspiegel mit seinem ungewöhnlichen Bild muss sich das Auge erst einstellen.
Der Tag verlief sonst ohne besondere Vorfälle. Der Fahrer und das Opfer waren seit anderthalb Jahren ein eingespieltes Team, die Sackgasse im Kirchtal wurde alle zwei Wochen angefahren. Der zweite Lader war ebenfalls ein erfahrener Müllwerker, er half nur mit, weil sein eigenes Fahrzeug defekt war. Beim Entsorger haben die Fahrer einen »eigenen« Lkw, sie sind also mit der Bordtechnik vertraut. Der Gutachter hatte zum Zeitpunkt des Unfalls eine Geschwindigkeit von vier Stundenkilometern errechnet, langsame Schrittgeschwindigkeit, absolut in Ordnung und normal. Viel langsamer könne man mit einem Laster auch nicht fahren, ohne ständig mit der Bremse zu spielen. Vor dem Unfall setzte der Fahrer ein paar Meter zum Rangieren zurück, die Belader müssen dann absteigen, Sensoren an den Trittbrettern stoppen sonst das Fahrzeug. Dann fuhr das Fahrzeug in einem leichten Linksbogen an, die linke Seite, die Unfallseite sei dabei die von der Sicht her kritische, sagte der Gutachter. Warum das Unfallopfer in die Nähe des Lasters kam, konnte nicht aufgeklärt werden.
Geldauflage geht an das Opfer
Der Fall sei ungewöhnlich, sagten Gutachter und der erfahrene Verteidiger, Rechtsanwalt Martin Kramer. Unfälle mit Kollegen gebe es fast nie. Typisch sei eher, dass Passanten die Gefahren falsch einschätzten: »Der Klassiker ist der Anwohner, der noch schnell etwas in die Tonne stopfen will und in den Gefahrenbereich des Fahrzeugs gerät.«
Im Gerichtssaal
Richterin: Dr. Katja Rieger. Staatsanwalt: Elmar Jung. Verteidiger: Martin Kramer.
Richterin Rieger kam nach Abwägung all der Widrigkeiten zu dem Schluss, dass »das vorwerfbare Verschulden« des Fahrers gering sei. Es bestehe auch kein Bestrafungsinteresse vonseiten des Kollegen. Für einen Freispruch reichte es aber auch nicht. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. 3.000 Euro gehen auf Anregung des Verteidigers an das Opfer, seine Familie muss mit dem Ausfall des Hauptverdieners umgehen. 1.000 Euro sollen noch vor Weihnachten fließen, sagte der Angeklagte zu. Und Anwalt Kramer will sich dafür einsetzen, dass die schleppende Bearbeitung des Falls durch die Versicherungen in die Gänge kommt, vielleicht sogar noch vor Heiligabend. (GEA)

