MÜNSINGEN. Da hatte der Zimmermeister Glück: Er kam vor Gericht mit einem blauen Auge davon. Was war geschehen? Im Spätsommer 2023 war der 32-jährige Mann bei einer »verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle«, so die Polizei, überprüft worden.
Dabei stellten die beiden Beamtinnen beim Blick durch die Fenster des Transporters fest, dass unter anderem ein Kanister, gefüllt mit Kettensägen-Benzin, nicht ordnungsgemäß gesichert war. Er hätte festgezurrt werden müssen. Daraufhin flatterte dem Handwerker wenig später ein Bußgeldbescheid über 150 Euro ins Haus, verbunden mit einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.
Dagegen legte der Zimmermeister Einspruch ein, weshalb er diese Woche vor dem Amtsgericht Münsingen seine Version dem Richter vortragen konnte. Der Kanister, in dem sich nur noch etwa ein halber Liter Kraftstoff befunden habe, sei zwischen Leitern und Kisten eingeklemmt gewesen. Außerdem habe er »nur einen kurzen Weg« von der Wohnung zum Betrieb zurückgelegt, fügte der 32-Jährige hinzu.
Unfall auch bei kurzen Strecken möglich
»Gefahrgut muss besonders gesichert werden«, führte die Polizeibeamtin aus, die seinerzeit außer dem Kanister noch Werkzeuge lose im Transporter entdeckt hatte. Auch auf einer kurzen Strecke könne ein Unfall passieren, gab sie zu bedenken
Der Rechtsbeistand des Handwerkers sprach von einer »geringen Schuld«, weshalb er um die Einstellung des Verfahrens bat. So sah es auch der Direktor des Amtsgerichts, Joachim Stahl, der, obwohl der Handwerker schon einmal wegen vergessener Ladungssicherung von Gefahrgut in der Verkehrssünderkartei einen Punkt erhalten hatte, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellte.
Der Paragraf 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten besagt, dass Behörden wie auch Gerichte nach eigenem, aber pflichtgemäßen Ermessen von der Ahndung einer Ordnungswidrigkeit absehen können. Die Gerichtskosten übernimmt in diesem Fall die Staatskasse. Für das Honorar für den Rechtsbeistand muss der Zimmermeister aufkommen. (lejo)
IM GERICHTSSAAL
Direktor des Amtsgerichts: Joachim Stahl Verteidiger: Erhard Weinland

