MÜNSINGEN. Der 29-jährige Älbler hat es faustdick hinter den Ohren. Ende 2022 hatte der Hafterfahrene bereits 14 Vorstrafen. Im April dieses Jahres sollte er sich wegen einer erneuten Bedrohung vor dem Amtsgericht Münsingen verantworten, blieb der Verhandlung aber unentschuldigt fern. Deshalb wurde er Anfang des Monats in sogenannte Hauptverhandlungshaft in die Justizvollzugsanstalt Rottenburg (Landkreis Tübingen) gebracht, um zum neuen Termin Mitte September pünktlich zu erscheinen. Dieses Mal wurde er im Gefangenentransportwagen vorgefahren und mit Handfesseln in Begleitung von zwei Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt.
Dort hielt ihm Staatsanwalt Alexander Bauer in seiner Anklageschrift vor, im Mai vergangenen Jahres einen Jugendlichen in Engstingen gewürgt und etwas später mit einem Klappmesser bedroht zu haben.
Mit Drogen im Rucksack
Außerdem wurde der 29-Jährige sieben Monate später in Reutlingen in der Nähe der Stadthalle mit 0,6 Gramm Marihuana und knapp neun Gramm Amphe-taminen aufgegriffen.
Die Geschichte mit den Betäubungsmitteln im Rucksack räumte der Älbler ohne Wenn und Aber gleich zu Beginn der Verhandlung ein und fügte hinzu, inzwischen clean zu sein. Auch gab er zu, den besagten jungen Mann am Hals gepackt, aber nicht gewürgt zu haben. An ein Messer konnte er sich indes nicht mehr erinnern.
Licht ins Dunkel versuchten fünf Jugendliche, zwischen 16 und 18 Jahre alt, im Zeugenstand zu bringen, die sich damals bei einem Supermarkt in Engstingen trafen, »um dort abzuhängen«. Zu später Stunde sei der Angeklagte dort »schlecht gelaunt« aufgetaucht. Es sei das Wort »Straßenapotheker«, ein umgangssprachliches Wort für Drogendealer, gefallen, worauf sich der 29-Jährige drohend an den Jüngsten, »den kleinen Pisser« in der Gruppe, einen damals 14-Jährigen, wandte. Sein drei Jahre älterer Bruder stellte sich schützend dazwischen, vorauf ihn der 29-Jährige, der augenscheinlich unter Alkohol stand, am Hals packte.
Zeugen erzählen vom Vorfall
»Nicht fest, es war kein Würgen«, räumte der Geschädigte ein. Kurze Zeit später, und da gingen die Aussagen weit auseinander, es war von drei bis zu 20 Minuten die Rede, sei der Angeklagte zurückgekommen, um den heutigen Auszubildenden abermals zu bedrohen. Dieses Mal mit einem Klappmesser. »Damit fuchtelte er etwa 15 bis 20 Zentimeter vor mir herum und deutete Stichbewegungen an, ich hatte große Angst.« Erst als die Kumpels dazwischen gingen, habe er das Messer weggesteckt und sei mit dem Bus davongefahren.
Das bestätigten seine Freunde, auch wenn sie den Tathergang in ihren Aussagen manchmal etwas anders schilderten. Bis auf den, der bedroht wurde, hatten am besagten Abend die anderen Jungs nach eigenem Bekunden »kein Bier, eher harte Sachen« intus. Übereinstimmend sagten sie, dass keiner wollte, dass die Situation eskaliere, da sie sich durch die Bank »unwohl« gefühlt hätten.
In seinem Plädoyer erinnerte Staatsanwalt Bauer, dass der Angeklagte in den vergangenen 15 Jahren bereits mehrfach wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Bedrohungen und Körperverletzungen aufgefallen sei. Außerdem wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Diebstahls und Unterschlagung. Da die jetzt verhandelten Fälle alle unter Bewährung verübt worden seien und er seine Bewährungsauflagen nicht erfüllt habe, forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung.
»Das Fass ist jetzt übergelaufen«, stellte auch Richter Marian Jander in seinem Urteil fest, der dem 29-Jährigen keine positive Sozialprognose prophezeite. Schon zu oft habe er dem Gericht glaubhaft machen wollen, sich zu bessern, den Drogen abzuschwören und eine Therapie zu machen. Jedes Mal seien die guten Vorsätze über den Haufen geworfen worden, was die vielen Vorstrafen belegten. »Sie haben größtenteils alles selbst zu verantworten«, sagte Jander dem Mann auf der Anklagebank ins Gesicht, der ihn letztlich zu einer achtmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilte. (lejo)