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Wie sicher muss eine Hüle sein? Ein Fall aus Hohenstein

Die Bernlocher Hüle ist seit Kurzem teilweise mit einem Zaun gesichert. Warum, erklärt Bürgermeister Simon Baier.

Ein Teil der Bernlocher Hüle ist aus Sicherheitsgründen eingezäunt. Hintergrund ist ein tragisches Unglück, das sich vor einigen
Ein Teil der Bernlocher Hüle ist aus Sicherheitsgründen eingezäunt. Hintergrund ist ein tragisches Unglück, das sich vor einigen Jahren in Hessen ereignet hatte. Das Gerichtsverfahren gegen den Bürgermeister dort hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Foto: Gemeinde Hohenstein
Ein Teil der Bernlocher Hüle ist aus Sicherheitsgründen eingezäunt. Hintergrund ist ein tragisches Unglück, das sich vor einigen Jahren in Hessen ereignet hatte. Das Gerichtsverfahren gegen den Bürgermeister dort hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht.
Foto: Gemeinde Hohenstein

HOHENSTEIN. »Gibt es Unglücksfälle, für die es- so tragisch sie sind - , keinen Schuldigen gibt?« Mit dieser rechtsphilosophischen Frage hat sich nicht nur der Hohensteiner Bürgermeister Simon Baier eingehend befasst. Gerichte haben sich darüber den Kopf zerbrochen - und sind teilweise zu Antworten gekommen, die Baier und viele seiner Bürgermeisterkollegen alarmiert haben. Konkreten Anlass dazu gegeben hatte ein Fall im nordhessischen Neukirchen: Dort waren drei Geschwister, 5, 8 und 9 Jahre alt, in einem Dorfteich ertrunken. Der Bürgermeister musste sich damals wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. In erster Instanz wurde er für schuldig befunden, in zweiter Instanz freigesprochen.

Dennoch: Der Fall blieb nicht ohne Folgen, bei Bürgermeistern, Kommunen und deren Versicherungen hat er Diskussionen ausgelöst. In Pfronstetten zog man schon vor fünf Jahren die Konsequenz, um ähnliche Horrorszenarien zu vermeiden: Die Hüle dort ist seitdem eingezäunt. In Hohenstein, wo sich Simon Baier ebenfalls intensiv mit der Versicherung über die Möglichkeiten und deren Folgen auseinandergesetzt hatte, hat man sich nach langem Ringen auf einen Kompromiss geeinigt: Ein Teil der Uferzone wurde mittels Bagger so flach gemacht, »dass ein Kind jederzeit wieder raus kommt«, so Simon Baier. Andere Stellen dagegen habe man mit einem Zaun, der hoch genug ist, dass keiner drüber klettern kann, sichern müssen.

»Es war uns wichtig, die Schönheit dieses Orts für die Bürger zu erhalten, er hätte sonst viel von seinem Charme verloren«, betont Baier. Vor allem bei Anwohnern sei die ursprüngliche Idee, das Gewässer komplett einzuzäunen, auf Unverständnis gestoßen. Aufenthaltsqualität und Gesamtbild des »Herzstücks von Bernloch« hätten darunter sehr gelitten - und die Gemeindekasse übrigens auch, so Baier. Für einen entsprechenden Zaun standen 30.000 Euro im Haushalt, gebraucht wurde mit 4.800 Euro dank Kompromiss-Lösung nur ein Sechstel dieser Summe.

Bauhof-Befahrung mit dem Schlauchboot

Wie war das möglich? Hinter der Beweisführung, dass die Hüle so gefährlich nicht ist, steckt einiger Aufwand. »Der Bauhof hat sie mit dem Schlauchboot befahren, um Wassertiefen an verschiedenen Stellen zu messen«, berichtet Baier. Ergebnis: Die Hüle hat selbst an der tiefsten Stelle nicht mal einen Meter Pegelstand. Mit einem Ingenieurbüro erarbeitete man schließlich auch einen Vorschlag, den die Versicherung für juristisch wasserdicht befand.

Der Fall in Nordhessen beschäftigt nicht nur Kommunen bundesweit seit Jahren - auch das Verfahren zog sich lange hin. 2016 waren die drei Geschwister in dem Löschteich ertrunken. Das Landgericht Marburg hatte den damaligen Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Ansicht des Richters hätte er den stellenweise knapp zwei Meter tiefen Teich absichern müssen. Wegen der gepflasterten, glatten und rutschigen Uferböschung hätten sich die Kinder nicht retten können. Offenbar war eines der Kinder in den Teich gefallen, die anderen beiden ertranken bei dem Versuch, es zu retten, ebenfalls.

2023, sieben Jahre später, kam das Oberlandgericht Frankfurt zu einer anderen Auffassung und hob die vorangegangenen Schuldsprüche auf. Es handele sich um einen furchtbaren Unglücksfall, aber es gebe keine Straftat des damaligen Bürgermeisters, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil: »Es gibt auch schreckliche Unglücksfälle, für die weder die Eltern noch einen Dritten eine strafrechtliche Schuld trifft.« Es könne nicht festgestellt werden, dass gebotene Maßnahmen zur Sicherung des Teichs den Tod der Kinder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätten verhindern können, sagte der Richter.

Unfälle und deren juristische Folgen vermeiden

Dennoch: Der Fall hatte Bürgermeister bundesweit verunsichert, auch kommunale Spitzenverbände befassten sich damit und sprachen Empfehlungen aus. Rechtlich auf der sicheren Seite sein wollte deshalb auch Simon Baier. Das Leid der Angehörigen, sollte es zu einem Unglück kommen, aber auch die Aussicht, im Ernstfall selbst strafrechtliche Konsequenzen und einen sich jahrelang hinziehenden, nervenaufreibenden Prozess fürchten zu müssen, waren für ihn gute Gründe, Fakten und Sicherheit zu schaffen.

Die GVV Kommunal-Versicherung schreibt in einer ihrer Publikationen zum Thema, dass es keine gesetzlichen Vorgaben gebe, wie die Sicherung kommunaler Gewässer konkret auszusehen habe - entschieden werde darüber im Einzelfall. Gewässergröße und -tiefe, aber auch die Uferbeschaffenheit und die örtliche Lage sind wichtige Faktoren. Auch die Art des Gewässers ist entscheidend: »Grundsätzlich bestehen für künstlich angelegte Gewässer höhere Anforderungen als für natürliche Fließgewässer«, schreibt die GVV. Regenüberlaufbecken sind in der Praxis oft mit Zäunen gesichert, macht Bürgermeister Simon Baier ein Beispiel. Uferbereiche von Flüssen innerhalb von Orten dagegen sind meist frei zugänglich. (GEA)