GOMADINGEN-MARBACH. Vor etwa dreieinhalb Jahren ist ein Zug der Schwäbischen Alb-Bahn (SAB) in Marbach mit einem Müllauto kollidiert ist. Zwei Eisenbahner wurden damals verletzt, der Triebwagen (Vt 128) kippte um und wurde schwer beschädigt. Als Folge wurde an dem unbeschrankten Bahnübergang Marbach-Dolderbach für Autofahrer aus Richtung Dapfen und Gomadingen ein Tempolimit eingerichtet: Hier galt fortan Tempo 20 statt wie bisher 50.
Mitte Januar 2021 war am Bahnübergang Marbach-Dolderbach ein Müllfahrzeug mit einem Triebwagen der SAB kollidiert, der Zug sprang aus den Schienen und kippte um, auch der Lkw blieb auf der Seite liegen. Bereits sechs Jahre zuvor war es dort zu einem ähnlichen Unfall gekommen. Damals wurde das Auto einer 29-Jährigen, die aus Richtung Grafeneck kam und beim Abbiegen von der Sonne geblendet wurde, das Rotlicht übersehen hatte, vom Zug erfasst, die Frau schwer verletzt. Das Landratsamt reagierte: Die Situation am Bahnübergang in Marbach war ab 2021 so: Für die Züge ist an dieser Langsamfahrstelle die Geschwindigkeit von 40 auf 30 Stundenkilometer begrenzt worden, für die Autofahrer gilt ein Limit von Tempo 20.
Ob ein Bahnübergang nur mit Andreaskreuz oder Lichtsignal oder mit einer Schranke ausgestattet wird, hat nicht die SAB in der Hand, sondern es ist je nach Straßenart Sache des Landkreises oder der Gemeinde. Der Infrastrukturbetreiber, die ENAG beziehungsweise die RSBNA Erms-Neckar-Bahn GmbH, die die Strecke zwischen Schelklingen und Engstingen betreut, hatte zumindest ein halbes Jahr nach dem Unfall mit dem Müll-Auto angekündigt, eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken als Ersatz für die mehr als 60 Jahre alte Blinklichtanlage neu zu bauen.
Dieses Vorhaben ließ lang auf sich warten. Schneller ging die Reparatur des beschädigten Vt 128, der am 31. Januar 2023 wieder auf die Strecke gebracht wurde. Mittlerweile sind Planung, Bau und Inbetriebnahme der Sicherungsanlage am Bahnübergang abgeschlossen, die neue Anlage mit Halbschranken ist fertig. Es handelt sich um eine Lichtzeichenanlage mit zwei Halbschranken und einer Fußgängerschranke, die die alte Blinklichtanlage aus dem Jahr 1958 ersetzen.
Tempolimit aufgehoben
Die nach dem Unfall eingeführten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Schiene von 30 Kilometern pro Stunde und auf der Straße von 20 Kilometern pro Stunde sind mittlerweile auch aufgehoben worden. So kann der Straßen- und Zugverkehr wieder mit voller Fahrt und gleichzeitig erheblich höherer Sicherheit fließen. (GEA)