GOMADINGEN. Die Regionalplanung schreibt vor, dass jede Kommune Flächen für erneuerbare Energien ausweisen muss. Ziel sind im Regionalverbandsgebiet mindestens 1,8 Prozent als Vorranggebiete für Windkraft und 0,2 Prozent für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Manche Gemeinden schaffen mehr, manche weniger. Die Gemeinde Gomadingen hat ihr Soll zum einen mit dem derzeit entstehenden Windpark mit fünf Windrädern erfüllt. Zum anderen wird es in naher Zukunft zwei bodengebundene Photovoltaikanlagen im Ortsteil Steingebronn auf einer Gesamtfläche von knapp zehn Hek-tar geben.
Die geplante Anlage im Gewann Mittlere Platte mit einer Größe von 4,6 Hektar grenzt im Norden, im Nordwesten und im Süden an landwirtschaftliche Wirtschaftswege. Westlich und östlich des Plangebiets gibt es landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Aufstellungsbeschluss dafür wurde bereits im Oktober 2023, der Entwurfsbeschluss während der Gemeinderatsitzung Ende Mai gefasst.
Nun befasste sich der Gemeinderat mit einem weiteren Bauantrag eines örtlichen Landwirts. Er plant, nordwestlich seines Aussiedlerhofes im Gewann Hochgesträß auf einer Fläche von knapp fünf Hektar eine PV-Anlage zu erstellen. Im Norden und Nordosten begrenzt ein land- und forstwirtschaftlicher Wirtschaftsweg das Plangebiet. In Richtung Osten, Süden und Westen grenzen landwirtschaftliche Grundstücke und Waldflächen an. Mit neun Ja-, zwei Neinstimmen und drei Enthaltungen wurde mehrheitlich dem Aufstellungsbeschluss nach einer kontroversen Diskussion zugestimmt. Einige Ratsmitglieder hatten bemängelt, dass es sich bei diesem Grundstück um einen Acker handle. Man war sich im Gremium aber bewusst, dass der Bauer dort sogleich eine Wiese säen und dann noch einmal seinen Antrag stellen könne. Man muss wissen, dass die Gemeinde seit drei Jahren auf Gomadinger Gemarkung bodengebundene Photovoltaikanlagen erlaubt. Jedoch mit der Maßgabe, »dass wir restriktivere Kriterien als andere Gemeinden haben«, erinnerte Bürgermeister Klemens Betz während der Gemeinderatssitzung. »Ja, wir unterstützen diese Pläne, aber nicht überall und an jeder Stelle.«
Nur eine Anlage pro Jahr
Der Katalog sieht zum Beispiel vor, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus Wohngebäuden nicht sichtbar sein und nur auf Wiesen aufgestellt werden dürfen. Äcker sind tabu. Unzulässig sind zudem Hanglagen des Lautertals und der Seitentäler. Die Gemeinde hat ein Auge darauf, dass die Lebensmittel- Vorgang vor der Energieerzeugung hat. Es solle nicht zu einer Verknappung von hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen führen. Pro Kalenderjahr wird der Gemeinderat nicht mehr als eine Solaranlage über die Bauleitplanung ermöglichen. (lejo)