LICHTENSTEIN. Der Gemeinderat hat den Teilregionalplan Neckar-Alb bezüglich der Fortschreibung Windenergie bei fünf Enthaltungen und ohne Diskussion zur Kenntnis genommen beziehungsweise seine Stellungnahme dazu abgegeben. Konkret bedeutet dies, dass Lichtenstein im geänderten Planentwurf 2025 weiterhin als Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen wird. Noch bis Ende September besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen oder Einwände vorzubringen. Anfang 2026 könnte die Teilfortschreibung dann Rechtskraft erlangen.
Auf Lichtensteiner Gemarkung geht es um eine Staatsforstfläche im Gewann Hochhart zwischen Holzelfingen und Kohlstetten. Die Fläche war bis Anfang September neu ausgeschrieben, da der ursprünglich vorgesehene Projektbetreiber BayWa einen Rückzieher gemacht hatte. Bürgermeister Peter Nußbaum sagte, er werde den Gemeinderat informieren, sobald er Informationen bekomme, wer den Zuschlag für das Windkraftprojekt nun erhalte. »Im Moment wissen wir noch nichts.« Die Ausschreibung läuft über den Forst Baden-Württemberg (ForstBW), ein eigenständiges Unternehmen, das die Verantwortung für die Bewirtschaftung von mehr als 324.000 Hektar Staatswald innehat.
Satzungsbeschluss noch im Herbst
In Lichtenstein geht es um 120 Hektar Fläche, die mit 80 Hektar auf St. Johanner Gemarkung zusammengelegt wurde. Laut Bürgermeister Peter Nußbaum könnten allein auf der Lichtensteiner Fläche bis zu sechs Windräder gebaut werden, so lautete damals die erste Ausschreibung. »Aber legen Sie mich da nicht fest«, sagte Nußbaum auf eine entsprechende Frage aus dem Gremium. »Die Aussage ist mit Vorsicht zu genießen, weil ja immer noch eine Untersuchung durchgeführt werden muss. Und wir müssen einfach abwarten, was sich ein neuer Projektierer vorstellt.«
Die Gemeinde Lichtenstein hat Forst BW bei der zweiten Ausschreibung einige Vorschläge unterbreitet, damit das Unternehmen den richtigen Projektierer auswählt. Ob diese allerdings berücksichtigt werden, bleibt offen. So hätten es die Lichtensteiner gern, dass Investoren aus der Region berücksichtigt werden, die dann auch eine Beteiligung der Bürger sowie der Kommune an den Anlagen möglich machen.
Annika Mainhardt-Baum, Sachgebietsleiterin Liegenschaften bei der Gemeinde Lichtenstein, erläuterte den Gemeinderäten noch einmal das Prozedere des Verfahrens sowie die Zeitplanungen. Insgesamt sind in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb 500 Hektar Fläche für Windenergieanlagen im Regionalplan festgelegt. Im Entwurf des Teilregionalplans waren 32 Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von über 7.000 Hektar in allen drei Landkreisen ausgewiesen. Im weiteren Verlauf waren manche Gebiete gestrichen, manche verändert worden. Der Satzungsbeschluss soll noch in diesem Herbst von der Verbandsversammlung des Regionalverbands gefasst werden.
Mit den 120 Hektar und damit 3,5 Prozent der Gemarkungsfläche, die Lichtenstein im Gewann Hochhart zur Verfügung stellt, wird das vorgegebene Flächenziel der Windenergienutzung durch den Bund, nämlich 1,8 Prozent, deutlich überschritten. Dies hob auch Bürgermeister Nußbaum nochmals hervor. Im vorliegenden Plan seien keine Änderungen enthalten, die eine Diskussion erforderten, sagte Nußbaum. So blieben auch die Abstände zur Wohnbebauung erhalten, zwischen 1.200 und 1.700 Meter und damit mehr, als der vom Regionalverband bestimmten Vorsorgeabstand von 1.000 Metern. Das Land Baden-Württemberg empfiehlt einen Mindestabstand von lediglich 700 Metern.
Gemeinderat Günther Frick (FWV) sagte, er sei richtig erschrocken in Bezug auf den derzeitigen Bau des Windparks Hohfleck auf Sonnenbühler Gemarkung. Da sei ja der ganze Wald abgeholzt. »Das ist eine wahnsinnige Infrastruktur.« Ja, sagte Bürgermeister Peter Nußbaum, »das ist das Thema, dass dafür Wald verloren geht.«(GEA)

