ENINGEN. Der Entwurf des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Eningen wird jetzt öffentlich ausgelegt. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig entschieden. Jeder, der vom Lärmaktionsplan betroffen ist, darf dann - sofern er oder sie möchte - eine Stellungnahme abgeben, die im besten Fall berücksichtigt und in den Plan eingearbeitet wird. Bei der Betrachtung des Entwurfs würden zwei Dinge deutlich: Das Verkehrsaufkommen habe sich seit der jüngsten Kartierung kaum verändert, doch die Betroffenenzahl sei gestiegen, berichtete Sebastian Gerner vom Ingenieurbüro Heine + Jud dem Gremium.
Grund sei die geänderte Rechenmethode. Der Lärm, den der Verkehr verursacht, wird nämlich nicht gemessen, sondern berechnet - das ist in der Europäischen Union einheitlich geregelt. Das Verkehrsaufkommen, die Fahrbahnbeschaffenheit, die maximal zugelassene Geschwindigkeit sowie der erzeugte Schall samt seiner Reflexion, beispielsweise von Häuserfassaden, werden in der Rechnung berücksichtigt, erklärte Gerner auf Nachfrage von Lena Hönes (FWV). »Weil anders gerechnet wird, ist das eigentlich gleichgebliebene Verkehrsaufkommen lauter geworden und die Zahl der Betroffenen ist somit gestiegen.«
Drei Maßnahmen teilweise umgesetzt
Grundsätzlich ergeben sich dadurch jedoch keine relevanten Änderungen im Lärmaktionsplan. Keine Stelle müsse neu betrachtet oder Tempolimits entsprechend angepasst werden. Was jedoch auffällt: Die drei Maßnahmen, die schon im Lärmaktionsplan von 2015 thematisiert sind, sind bisher nur teilweise oder gar nicht umgesetzt. Einmal geht es um die Landesstraße 380a (L 380a) von Gebäude Metzinger Straße 39/2 bis zum nördlichen Ortsende Eningens - im Lärmaktionsplan als M1 bezeichnet. Dann um die L 380 von der Einmündung der Straße In der Raite bis zur Einmündung der Arbachtalstraße am Ortseingang Eningens von Reutlingen kommend - als M2 bezeichnet - und schließlich um M3, die L 380 Albstraße von der Hauptstraße bis zur östlichen Ortstafel in Richtung Eninger Steige.
Zuständig ist an diesen Stellen jedoch das Landratsamt Reutlingen und nicht die Gemeinde Eningen, wie Bürgermeister Eric Sindek in der Sitzung betonte. Das liege daran, dass die Maßnahmen auf Landesstraßen umgesetzt werden sollen.
Schwerverkehr-Durchfahrtsverbot
An allen drei Stellen empfehlen sowohl der Lärmaktionsplan von 2015 als auch die aktuelle Lärmkartierung Tag und Nacht Tempo 30, weil fast durchgängig gesundheitskritische Pegel errechnet wurden. Doch nur teilweise, ab In der Raite bis zur Metzinger Straße, ist dies umgesetzt worden, mehr hat das Landratsamt noch nicht gemacht, heißt es in der Beratungsunterlage. Auch das Schwerverkehr-Durchfahrtsverbot im Zuge der L 380 und der L 380a wurde nicht weiter geprüft.
»Ich finde alles nachvollziehbar und auch die Maßnahmen akzeptabel«, sagte Florian Weller. Den CDU-Rat wunderte jedoch, dass das Landratsamt nach zehn Jahren immer noch nicht aktiv geworden sei, um sie umzusetzen. Sindek hatte genau diese Frage dem Landratsamt auch schon gestellt: »Es soll untergegangen sein, war die Antwort.« Die Pandemie und wechselndes Personal seien zwei Gründe gewesen, die das Amt genannt hatte. »Die Zuständigen haben mir aber versichert, dass sie die verschiedenen Maßnahmen erneut prüfen wollen.«
Von Lkw-Fahrverbot abgeraten
Ralph Sautter (CDU) fragte nach, wie es denn um das Lkw-Fahrverbot stünde. Frank Schäfer, BS Ingenieure, riet davon erstmal ab: »Es lässt sich nie genau eruieren, ob es sich bei dem Lkw-Verkehr um lokalen oder um Durchfahrts-Verkehr handelt.« Denn den lokalen Unternehmen solle ja nicht die Infrastruktur kaputt gemacht werden. Zudem mache der Schwerverkehr nur einen geringen Teil des gesamten Verkehrs-Aufkommens aus.
Albert Weinmann (GAL) ist für eine einheitliche Regelung und hofft, dass das Landratsamt bald aktiv wird. »Ich möchte auch nochmal darauf hinweisen, dass im M2 noch mehr Betroffenheit hinzukommt.« Nicht nur für Anwohner, die vom Lärm betroffen seien, sondern auch weil Tempo 30 mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer mit sich bringe.
Lebensqualität verbessern
Ein Punkt, den auch Dr. Joachim Sabieraj (CDU) aufgriff: Seiner Meinung nach könne die Gemeinde sogar außerhalb des Lärmaktionsplans, eben unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf den verschiedenen Strecken beantragen. Der Grund ist für ihn klar: »Schlussendlich geht es ja um die Lebensqualität der Bürger und darum, diese zu steigern.« (GEA)


