LICHTENSTEIN-UNTERHAUSEN. Geschrei, Beleidigungen, großes Gerangel, Schläge: Dies alles spielte sich am 1. Oktober 2024 in einem Mietshaus in Unterhausen zwischen einem Mieter und seinem Vermieter ab, die beide aus dem Irak stammen. Am Montag stand der 29-jährige Mieter wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Reutlingen unter Vorsitz von Richterin Celine Eich. Der Mann soll, so lautete die Anklage, im Zuge des Streits nicht nur seinen Vermieter verletzt haben, sondern auch einem Unbeteiligten, der zwischen der Streitparteien vermitteln wollte, eine Metallstange auf Kopf und Schulter geschlagen haben. Die Beweisaufnahme erwies sich als recht kompliziert und umfangreich. Zum einen, weil die Aussagen der Zeugen ins Arabische übersetzt werden mussten, der Hauptgeschädigte sprach sogar nur Kurdisch, was ebenfalls übersetzt werden musste. Zum anderen, weil es zum Teil erhebliche Differenzen zu den Aussagen im Polizeiprotokoll gab.
Mit der Miete sechs Monate im Rückstand
Fest steht, dass der Vermieter an jenem Tag im Oktober zu seiner Wohnung in dem Unterhausener Mietshaus fuhr und den Mieter zur Rede stellen wollte. Denn dieser war mit den Mieten sechs Monate im Rückstand. Zur Unterstützung nahm er einen ebenfalls aus dem Irak stammenden Kurden mit. Was danach geschah, darüber gingen am Montag vor Gericht die Beschreibungen und Aussagen weit auseinander. Die Partnerin des Angeklagten, die damals mit dem vierten Kind schwanger war, sagte, der Vermieter und sein Begleiter hätten gegen die Wohnungstür gedonnert und gebrüllt. Als ihr Partner rausging, sei er, wie sie später gesehen habe, von den beiden Männer geschlagen worden. Als sie dazwischen gehen wollte, habe auch sie einen Schlag in den Rücken bekommen.
Ganz anders stellte der Vermieter die Sache dar. Er und sein Begleiter hätten an der Tür um ein Gespräch mit dem Mieter gebeten. »Ich hatte schon lange zuvor immer wieder angerufen und gefragt, was los sei. Aber sie sagten nur, das Jobcenter zahle nicht, weshalb auch sie die Miete nicht bezahlen könnten«, so der 48-jährige Vermieter. Als er vor der Wohnungstür stand, habe der Mieter ihn sofort mit schlimmen Beleidigungen überzogen. Zum Beweis legte er Videoaufnahmen vom Handy vor. Dass er und sein Begleiter die Tür beschädigt hätten, um in die Wohnung einzudringen, bestritt er. Vielmehr seien die Schäden an der Haustür bereits vom Vormieter verursacht worden.
Am schlimmsten getroffen hat der Streit den 42-jährigen Begleiter des Vermieters. Er war nämlich in die Sache keineswegs verwickelt, sondern nur auf Bitten des Bekannten mitgekommen. »Ich wollte eigentlich vermitteln, wollte einfach das Gespräch zwischen beiden ermöglichen«, ließ er über seinen Übersetzer das Gericht wissen. Allerdings sei ein ruhiges Gespräch überhaupt nicht möglich gewesen. Der Angeklagte sei völlig ausgerastet. Als er und sein Bekannter bereits wieder den Rückweg angetreten hatten, habe der Angeklagte mit einer Metallstange von hinten auf Kopf und Schulter des Mannes eingeschlagen.
Zum Glück trug dieser wegen einer OP, die er kurz zuvor hatte, einen Kopfverband und eine Mütze. Dies verhinderte wohl schwere Verletzungen. Die Frage nach der Metallstange nahm dann doch noch eine zentrale Rolle ein. Denn entscheidend ist, ob der Angeklagte sie bereits aus seiner Wohnung mitbrachte oder ob er sie zufällig im Hausflur des Mehrfamilienhauses fand. Laut Aussage des befragten Polizeibeamten wurde die Metallstange, die später im Hof lag, nicht sichergestellt.
Gericht folgt Staatsanwaltschaft
Das Gericht jedenfalls zeigte sich davon überzeugt, dass der Angeklagte die Metallstange bereits aus der Wohnung mitgebracht hatte. Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung am Begleiter des Vermieters habe sich bestätigt, zumal der Geschädigte sich schon auf dem Rückweg befand, so Richterin Celine Eich in ihrer Urteilsbegründung. Nicht bestätigt habe sich dagegen die zweite gefährliche Körperverletzung am Vermieter. Da habe es vielmehr ein Gerangel beider Kontrahenten gegeben.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten - auch wegen seiner erheblichen Vorstrafen - zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung und folgte damit ganz den Forderungen von Staatsanwältin Susanne Teschner. Verteidigerin Nadja Müller hatte für ihren Mandanten Freispruch gefordert, denn es sei nach wie vor unklar, was passiert sei. Auch die Verhandlung habe hier keine Aufklärung gebracht, betonte die Strafverteidigerin. Eine Argumentation, mit der sie das Gericht letztlich nicht überzeugen konnte. Als Bewährungsauflage muss der 29-Jährige nun ein Anti-Aggressions-Training durchlaufen sowie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. (GEA)
Im Gerichtssaal
Richterin Celine Eich; Staatsanwältin Susanne Teschner; Verteidigerin Nadja Müller.

