LICHTENSTEIN. Das mit dem eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindergärten wird noch dauern. Darauf hat Lichtensteins Bürgermeister Peter Nußbaum schon am Beginn der Gemeinderatssitzung hingewiesen. Sie startet nicht am Montag, 18. Mai, sondern die Gemeinde beginnt an diesem Datum, den Betrieb vorzubereiten. Die entsprechende Vorgehensweise hatte die Landesregierung im Laufe des Donnerstags den Kommunen mitgeteilt. Gleichwohl beschäftige den Gemeinderat das Thema. Der beschloss unter anderem, die Elternbeiträge für die Kinder- und Schulbetreuung während der Schließzeiten aufgrund der Coronaverordnung zu erlassen. Außerdem legte der Rat die Gebühren für die Notbetreuung fest.
Rund 40 000 Euro haben die Eltern in Lichtenstein für den Monat April nach dem einstimmigen Beschluss mehr in der Tasche. Knapp 26 000 Euro wären für die kommunale Kinderbetreuung angefallen, etwa 14 000 Euro hätten die freien Träger in Rechnung gestellt. Beide verzichten für diesen Monat und auch für den Mai auf die Gebühren.
Geld vom Land
Sowohl die Gemeinde als auch die Freien Träger wie etwa die Kirchen bleiben aber auf dem zusätzlichen Abmangel nicht sitzen, wie Steffen Haupt, Leiter des Amts für Familie und Bildung, den Bürgervertretern deutlich machte. Denn Lichtenstein erhält aus dem Soforthilfepakte des Landes rund 56 000 Euro, um damit Familien zu entlasten. Allerdings könnten zum jetzigen Zeitpunkt die weiteren Einnahmeausfälle anderer kommunaler Einrichtungen noch nicht beziffert werden. So soll die Soforthilfe etwa auch Defizite bei der Bücherei oder der Volkshochschule decken. Klar sei ebenfalls noch nicht, wie hoch die Mehrausgaben für Schutzvorkehrungen ausfallen, ist in der Verwaltungsvorlage zu lesen.
Gut angenommen wird die erweiterte Notfallbetreuung. 72 Kinder kommen in den Einrichtungen unter. »Das ist fast schon ein eingeschränkter Regelbetrieb«, stellte Nußbaum fest. Für diese Notfallbetreuung schlug jetzt die Verwaltung vor, einen Betrag auf Grundlage der tatsächlich in Anspruch genommenen Tage zu erheben. Nicht berechnet werden soll dabei nach Empfehlung des Städte- und Gemeindetags die Zeit zwischen den 18. März und 24. April.
Seit dem 27. April wird die erweiterte Notfallbetreuung – aufgrund der deutlich reduzierten Gruppengröße und der verbindlichen Schutzhinweise – inzwischen in jeder Einrichtung angeboten, erklärte Haupt.
Für die Notfallbetreuung im Regelkindergarten werden für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 6,25 Euro pro Tag fällig. Der Beitrag ist gestaffelt und vermindert sich bis auf einen Euro, für eine Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren. Für ein Kind werden bei verlängerten Öffnungszeiten 7,50 Euro fällig, in der Ganztagesbetreuung 9,50 Euro pro Tag. Auch hier greift die Staffelung, wie in anderen Bereichen (Kleinkindbetreuung (9,50/14,25 Euro ganztags), Waldkindergarten (6,75 Euro), in der Schulbetreuung werden bis 13 Uhr 3,25 Euro fällig und bis 16 Uhr 5,50 Euro pro Tag. Der Gebührenordnung stimmte der Rat zu. (us)