Aktuell Naturschutz

So werden geschützte Tiere in Reutlingen umgesiedelt

Besteht der Verdacht, dass bei Baumaßnahmen geschützte Lebensräume oder Tier-und Pflanzenarten beeinträchtigt werden könnten, muss ein Artenschutzgutachten Klarheit schaffen. Gelegentlich müssen Tiere umgesiedelt oder vergrämt werden, sagt Jürgen Tröge aus Honau, Naturschutzbeauftragter des Landkreises Reutlingen und Erster Vorsitzender des Vereins RANA (Reptilien Amphibien Neckar-Alb).

Die Wechselkröte ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt.
Die Wechselkröte ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Foto: Gabriele Böhm
Die Wechselkröte ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt.
Foto: Gabriele Böhm

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