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Aktuell Integration

Richter erklären Flüchtlingen: So geht das mit dem Rechtsstaat

PFULLINGEN. Wie funktioniert Deutschland? Warum ist Selbstjustiz hierzulande verboten? Und wer ist zuständig für die Durchsetzung der Grundrechte? Diese und noch mehr Themen standen beim Kurs »Richtig. Ankommen. Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge.« im Mittelpunkt, der vor Kurzem von der VHS Pfullingen angeboten wurde. Grundidee war es dabei, dass die zugewanderten Menschen etwas über verbindliche Grundwerte in Deutschland lernen.

Die VHS Pfullingen hat einen Kurs für Flüchtlinge zum Thema Rechtsstaatlichkeit veranstaltet. FOTO: VHS
Die VHS Pfullingen hat einen Kurs für Flüchtlinge zum Thema Rechtsstaatlichkeit veranstaltet. FOTO: VHS
Die VHS Pfullingen hat einen Kurs für Flüchtlinge zum Thema Rechtsstaatlichkeit veranstaltet. FOTO: VHS
Die Idee dazu entwickelte sich aus einer Initiative des Stuttgarter Justizministeriums und dem Verein der Richter und Staatsanwälte im Land. Aus diesen beiden Gruppen stammen auch die Dozenten für die rund 100 in Baden-Württemberg angebotenen Kurse, die als Kooperationsveranstaltung des Justizministeriums und des Volkshochschulverbands Baden-Württemberg im ganzen Land stattfinden.

Teilnehmer aus vielen Ländern

Das dreistündige, niederschwellige Angebot für Flüchtlinge in Pfullingen war sehr gut besucht, der Seminarraum in der Pfullinger Erstunterkunft so voll, wie selten bei freiwilligen Kursangeboten. Die Teilnehmer kamen aus vielen verschiedenen Ländern wie Gambia, Somalia, Eritrea, Afghanistan oder der Russischen Föderation. Zwar kamen einige Kursteilnehmer verspätet an, doch ein junger Mann sagte auf die Einstiegsfrage, was die Teilnehmer an Deutschland schätzen: »Pünktlichkeit und klare Regeln.«

Dass es in Deutschland klare Regeln, aber auch klare Rechte gibt, vermittelten die beiden Dozenten, Dr. Anna-Maria Gückel und ihr Kollege Dr. Thomas Geiger, beide Richter am Landgericht Tübingen, indem Sie den Teilnehmern grundlegende Informationen über den Rechtsstaat in einfacher deutscher Sprache mit vielen alltagsbezogenen Beispielen gaben. Lauren Abigail Atkinson, Sprachdozentin der VHS Pfullingen, übersetzte für die Teilnehmer und war positiv überrascht davon, wie viel Deutsch die Teilnehmer sprachen, denn die meisten hatten bisher wegen ihrer unklaren Bleibeperspektive lediglich Grundkurse in Deutsch besuchen können. Anhand einer übersichtlichen Präsentation mit vielen Bildern, wurden der Staatsaufbau, das Prinzip der Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit, das Demokratieprinzip, und die elementaren Grundrechte erklärt.

Während des Kurses blieb aber auch genügend Raum, anhand von alltagsbezogenen Fallbeispielen, zu diskutieren. Spürbar war dabei, dass die Kursteilnehmer die Gesetze und Regeln, die in Deutschland gelten, kennenlernen und vor allem verstehen wollten, um sie dann auch zu beachten. So gab es sehr interessierte und rege Beteiligung an den Diskussionen.

Negative Erfahrungen mit Justiz

Lebhaft wurde es zum Beispiel bei der Frage, warum eine scheinbar religiöse Streitfrage nicht ein religiöser Führer, sondern ein Richter entscheidet. Oder bei der Frage eines Teilnehmers, ob er verpflichtet sei, jeden zu jeder Zeit in seine Wohnung einzulassen. Er zeigte sich dann doch erleichtert, dass sich in einem solchen Fall beispielsweise auch die Polizei ausweisen muss.

An solchen konkreten Fallbeispielen wurde erkennbar, dass viele Geflüchtete in ihren Heimatländern mit Polizei und Justiz in erster Linie negative Erfahrun-gen gemacht hatten. Deshalb seien Kurse wie dieser »ein ganz wichtiges Instrument für die Integration und zum Schaffen von Verständnis, gerade auch weil sie mit einer überschaubaren Teilnehmerzahl bei den Menschen vor Ort stattfinden können, sodass man wirklich ins Gespräch kommen kann«, wie Gückel betonte. (fm)