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Prozess wegen Vergewaltigung im Echaztal: Wenig Klarheit nach Zeugenaussagen

Ein Verfahren am Amtsgericht Reutlingen gegen einen 36-Jährigen aus dem Echaztal, der seine Frau vergewaltigt haben soll, ist fortgesetzt worden.

Am  Montag wurde eine Verhandlung gegen einen 36-Jährigen aus dem Echaztal fortgesetzt, der seine Frau vergewaltigt haben soll.
Am Montag wurde eine Verhandlung gegen einen 36-Jährigen aus dem Echaztal fortgesetzt, der seine Frau vergewaltigt haben soll. Foto: Norbert Leister
Am Montag wurde eine Verhandlung gegen einen 36-Jährigen aus dem Echaztal fortgesetzt, der seine Frau vergewaltigt haben soll.
Foto: Norbert Leister

REUTLINGEN. Die ganze Geschichte liegt schon mehr als 1,5 Jahre zurück: Am 4. Mai 2024 soll ein heute 36-jähriger Kraftfahrer aus dem Echaztal morgens um 4 Uhr betrunken nach Hause gekommen sein, seine Frau verprügelt, geschlagen, ihr einen Kopfstoß verpasst und dann auch noch vergewaltigt haben. So lautet der Vorwurf in dem Verfahren, das am Montag fortgesetzt wurde.

Untersuchungen in einer Klinik in Ulm haben ergeben, dass die Verletzungen, Hämatome und die aufgeplatzte Lippe der Frau zum geschilderten Tathergang passen können, berichtete eine Polizeibeamtin aus Ulm als Zeugin. Die Geschädigte habe berichtet, dass sie sich nach dieser Nacht ihren Sohn geschnappt habe und dann ziemlich kopflos durch die Gegend gefahren sei. In Giengen habe sie dann bei der Polizei Anzeige gegen ihren Mann wegen Vergewaltigung erstattet.

Der Angeklagte blieb bei seiner Haltung: Das habe sich seine Frau ausgedacht und sei alles erstunken und erlogen. Seine mittlerweile von ihm geschiedene Gattin habe nur das alleinige Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn haben wollen, so der Mann. Deshalb habe sie ihn auch wegen Vergewaltigung angezeigt.

Als Zeugen traten am Montag zwei Kumpel des Angeklagten auf. Sie behaupteten, genau in dieser Nacht der vermeintlichen Vergewaltigung hätten sie mit dem Angeklagten zunächst gemeinsam gegrillt. Dann seien sie in eine Kneipe auf der Alb gefahren, danach in eine Disco und dann zurück zum Angeklagten, wo die beiden Freunde im Gästezimmer übernachtet hätten. Von einer Vergewaltigung hätten beide nichts mitgekriegt, auch nicht von Schlägen gegen die Frau. Das hätten sie doch hören müssen, zeigten sich beide überzeugt.

Erinnern konnten sie sich, nach mehr als 1,5 Jahren, auch ganz genau daran, wie viel der 36-Jährige an dem Abend getrunken hatte. In der Kneipe ein Bier, in der Diskothek nicht mehr als ein bis zwei Bier. Einen Jackie-Cola vielleicht noch. Mehr nicht. »Wir wollten ja am nächsten Morgen früh raus, im Garten arbeiten.« Und dann sei geplant gewesen, dass der Ältere mit der Frau des Angeklagten und mit dem Sohn in den Wald gehe. »Blumen pflücken.«

Überraschend berichteten der Ältere und sein Neffe, dass sie beide sexuelle Beziehungen zu der Frau des Angeklagten gehabt hätten. Gefallen hätte das ihrem Gatten nicht. Aber das Paar habe ja eine offene Beziehung geführt. Und um das Kind habe sich ja »tagein, tagaus der Vater gekümmert«, sagte der Ältere der Freunde. Die Mutter eigentlich überhaupt nicht. Märchenstunde im Amtsgericht?

»Er hat gesagt, ich bin seine Frau, ich bin seine Hure«

Eine weitere Zeugin sagte aus, sie habe zwischen März und Juli 2025 eine Beziehung mit dem Angeklagten gehabt. Also rund ein Jahr, nachdem seine Frau ihn verlassen hatte. Anfangs sei er ganz nett und freundlich gewesen, doch schon bald habe er seine aggressive und gewalttätige Seite gezeigt. »Er hat mich eingesperrt und gesagt, ich töte dich«, führte die Zeugin vor dem Schöffengericht aus. Sie habe sich vor Angst sogar »Pipi in die Hose gemacht«. Dann habe der Angeklagte einen Mann zu ihr geschickt, der sie vergewaltigen sollte. »Der Angeklagte hat mich auch mehrmals vergewaltigt«, sagte die Zeugin. »Er hat gesagt, ich bin seine Frau, ich bin seine Hure.«

Sie habe ebenfalls Anzeige gegen den 36-Jährigen erstattet. Auf intensive Nachfrage von Rechtsanwalt Manfred Zipper, woher sie denn wisse, dass der Angeklagte ihr einen Mann geschickt habe, der sie vergewaltigen soll, verhaspelte sich die Frau und gestand letztendlich, dass sie sich das selbst zusammengereimt habe. Ihre Glaubwürdigkeit erhöhte das nicht unbedingt.

Richter Eberhard Hausch konstatierte nach der langen Vernehmung der Zeugin: »Da sind doch jetzt mehr Fragen als Antworten aufgetaucht.« Nach fast vier Stunden Verhandlung wurde die Verhandlung vertagt.

Offensichtlich wurde in diesem Verfahren, dass im Saal des Amtsgerichts jede Menge dreckige Wäsche einer Beziehung ausgebreitet wurde. Aber ob der 36-Jährige seine Frau im Mai vergangenen Jahres tatsächlich vergewaltigt hatte? Einer Antwort auf diese entscheidende Frage ist das Schöffengericht auf jeden Fall nicht wesentlich nähergekommen. (GEA)

Im Gerichtssaal:

Richter: Eberhard Hausch, Schöffen: Ankica Dragicevic und Dr. Utz Wagner, Staatsanwältin: Stefanie Schatz, Verteidiger: Rechtsanwalt Manfred Zipper, Nebenklage: Rechtsanwältin Claudia Antunovic.