PFULLINGEN/REUTLINGEN. »Heute hat sich die Rechtsfindung aufs Zuhören beschränkt«, sagte Eberhard Hausch. Rund eine Stunde las der Reutlinger Amtsrichter aus Protokollen von Aussagen und Verfahren vor. Im allseitigen Einverständnis hatte man auf eine erneute Ladung der Zeugen verzichtet. Es war der dritte Termin in der Wiederholungsverhandlung gegen eine 58-Jährige aus einer Nachbargemeinde Pfullingens, der vorgeworfen wird, als Testamentsvollstreckerin einer verstorbenen Pfullingerin mindestens 250 000 Euro für sich behalten zu haben. Das erste Verfahren war kurz vor Ende geplatzt, weil einer der Schöffen starb.
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