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Nach Bluttat im Landkreis: Wozu brauchen Jäger Pistolen?

Vor gut einer Woche erschütterte eine Bluttat die Region. Ein 63-Jähriger steht im Verdacht, vier Familienmitglieder umgebracht zu haben. Warum besaß der Jäger eine Pistole?

Eine Waffenbesitzkarte erlaubt den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen, nicht aber das Führen in der Öffentlichkeit. Si
Eine Waffenbesitzkarte erlaubt den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen, nicht aber das Führen in der Öffentlichkeit. Sie wird häufig für Sportschützen, Sammler oder Jäger ausgestellt. Foto: Patrick Pleul/dpa-zentralbild
Eine Waffenbesitzkarte erlaubt den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen, nicht aber das Führen in der Öffentlichkeit. Sie wird häufig für Sportschützen, Sammler oder Jäger ausgestellt.
Foto: Patrick Pleul/dpa-zentralbild

PFULLINGEN. Ein 63-Jähriger steht im Verdacht, vier Familienmitglieder, seine Schwester, seine Ehefrau und seine beiden erwachsenen Söhne, umgebracht und dann sich selbst getötet zu haben. Im Haus des Verdächtigen in Pfullingen lag neben dem Tatort eine Pistole. Die hat der Mann legal besessen, er war Jäger. Der GEA hat Kreisjägermeister Marc Weiß gefragt, welche Regeln es zum Umgang mit den Waffen gibt. Die Kreisjägervereinigung Reutlingen sei zutiefst erschüttert über die schreckliche Familientragödie. Ihr tiefstes Mitgefühl gelte den Hinterbliebenen, betont Weiß. Jetzt gelte es, dass die Polizei und die zuständigen Behörden die Ermittlungen durchführen und die Hintergründe aufklären. »Auch wenn dieser Einzelfall erschüttert, zeigen alle bekannten Daten, dass legale Jagdwaffen nur äußerst selten missbräuchlich eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund beantworten wir Fragen zum Umgang mit Jagdwaffen gerne.«

Wie müssen Jäger mit ihren Waffen umgehen?

Jägerinnen und Jäger müssen jederzeit sicher und verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgehen. Hierzu gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, was die Aufbewahrung, den Transport und den Einsatz im Rahmen der Jagdausübung angeht. Die Jägerschaft muss beispielsweise ihre Waffen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben lagern, vor Zugriffen Dritter schützen und durch behördliche Kontrollen die Aufbewahrung überprüfen lassen. Beim Transport müssen Schusswaffen in der Öffentlichkeit in einem verschlossenen Behältnis, beispielsweise einem verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer, transportiert werden. Im Rahmen unangemeldeter Kontrollen werden die Aufbewahrungsvorschriften regelmäßig durch die Waffenbehörde überprüft.

Was sind die Voraussetzungen, um eine Waffe führen und zu Hause aufbewahren zu dürfen?

Der Umgang mit Waffen ist grundsätzlich nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig. In Bezug auf die Jägerschaft heißt das: Jägerinnen und Jäger müssen eine staatlich anerkannte Jägerprüfung ablegen, um Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde nachzuweisen. Erst dann können sie bei der Unteren Jagdbehörde einen Jagdschein lösen und bei der Unteren Waffenbehörde eine Waffenbesitzkarte beantragen. Im Zuge dessen findet eine umfassende Prüfung der Zuverlässigkeit durch die Behörden statt, unter Einbeziehung von polizeilichem Führungszeugnis, Abfrage beim Verfassungsschutz und auf Anfrage Vorlage eines Gesundheitszeugnisses. Die wichtigsten Regelungen zur Waffenaufbewahrung finden sich in Paragraf 36 des Waffen-Gesetzes und im Paragraf 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). Alle Schusswaffenbesitzer sind dazu verpflichtet, ihre Waffen, wesentliche Waffenteile und Schalldämpfer in einem Waffenschrank zu sichern, der mindestens Widerstandsgrad 0 entspricht. Waffen und Munition müssen nur dann getrennt voneinander aufbewahrt werden, wenn der vorhandene Waffenschrank nicht Widerstandsgrad 0 oder einen gleichwertigen Schutz bietet.

Wie viele Waffen dürfen Jäger besitzen?

Verschiedene Jagdmethoden und Wildarten sowie das jagdliche Schießtraining erfordern Waffen unterschiedlicher Ausführungen. So werden beispielsweise Repetiergewehre mit kurzem Lauf für die Nachsuche auf verletzte Wildtiere benötigt, zum Beispiel nach einem Wildunfall, und verschiedene Flinten für die Jagd auf Gänse, Enten und Krähen eingesetzt. Größere Kaliber mit langem Lauf und entsprechender Zieloptik werden für die Ansitzjagd auf Reh, Hirsch und Wildschwein gebraucht, kleinere Kaliber für die Jagd auf Raubsäuger wie Fuchs oder Waschbär. Revolver oder Pistolen kommen insbesondere zum Einsatz nach Verkehrsunfällen mit verletzten Wildtieren, um die Tiere schnell und sicher von weiterem Leid zu erlösen. Auch bei der Fallenjagd im Sinne des Artenschutzes kommen beispielsweise Revolver oder Pistolen zum Einsatz. So kann es durchaus vorkommen, dass Jägerinnen und Jäger im Besitz von mehreren Jagdwaffen sind. Für Pistolen oder Revolver gibt es eine Obergrenze von zwei Kurzwaffen pro Jäger.

Wofür braucht ein Jäger eine Pistole?

Hervorzuheben ist hierbei insbesondere der Einsatz der Pistole nach Verkehrsunfällen mit verletzten Tieren. Da hierbei regelmäßig in der Nähe von Straßenverkehr und auf kurze Distanz die Waffe zum Einsatz kommen muss. Für diese Situation wird mit Pistole oder Revolver die größtmögliche Sicherheit gewährleistet.

Denken Sie, dass jetzt eine Diskussion dazu aufkommt, ob Waffen nicht mehr zu Hause, sondern zentral gelagert werden sollten?

Eine zentrale Aufbewahrung wird keinen Mehrwert an Sicherheit bringen – im Gegenteil. Eine räumlich konzentrierte hohe Anzahl an Waffen kann gewisse Risiken bergen, sollten die Sicherheitsvorkehrungen von Kriminellen überwunden werden. Hinzu kommt ein weiterer, gravierender Aspekt: Jägerinnen und Jäger müssen oft kurzfristig auf ihre Werkzeuge, sprich Waffen, zurückgreifen können, beispielsweise wenn sie nachts zu einem Wildunfall gerufen werden. In solchen Fällen gilt es schnell zu handeln, um Tierleid zu verkürzen. Die beiden genannten Aspekte und die Tatsache, dass die reguläre Jagdausübung oft in der Dämmerungs- und Nachtzeit stattfindet, zeigen auf, dass eine zentrale Aufbewahrung weder sinnvoll noch praktikabel ist. (GEA)