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Aktuell Strafprozess

Mann soll in Pfullingen ein Mädchen vergewaltigt haben

Ein einschlägig vorbestrafter 25-Jähriger aus Paderborn soll gegen Auflagen verstoßen, sich über Soziale Medien eine 16-Jährige als Opfer gesucht und sie in Pfullingen vergewaltigt haben.

Vor dem Tübinger Landgericht begann der Prozess gegen einen 25-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen, der in Pfullingen ein Mädchen v
Vor dem Tübinger Landgericht begann der Prozess gegen einen 25-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen, der in Pfullingen ein Mädchen vergewaltigt haben soll. Foto: Tom Weller/dpa
Vor dem Tübinger Landgericht begann der Prozess gegen einen 25-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen, der in Pfullingen ein Mädchen vergewaltigt haben soll.
Foto: Tom Weller/dpa

PFULLINGEN/TÜBINGEN. Ein einschlägig vorbestrafter Sexualstraftäter aus Nordrhein-Westfalen soll strikte Bewährungsauflagen missachtet und sich erneut an einer Jugendlichen vergangen haben. Dem 25-Jährigen wird die Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Pfullingen vorgeworfen. Seit Montag verhandelt die 3. Große Strafkammer des Tübinger Landgerichts den Fall. Zwölf Verhandlungstage sind bisher angesetzt.

Das Amtsgericht in Bielefeld hatte dem Mann aus Paderborn im Dezember 2020 wegen Sexualdelikten eine Jugendstrafe aufgebrummt. Außerdem gaben die Richter ihm mehrere Weisungen mit auf den Weg. Unter anderem durfte er über das Internet keine Kontakte mit Kindern und Jugendlichen aufnehmen. Auch untersagte ihm das Amtsgericht, in Vereinen mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. Das Ganze sollte ein Bewährungshelfer überwachen.

Zusammenarbeit mit Bewährungshelfer verweigert

Der 25-Jährige hielt sich aber offenbar nicht daran. Die Zusammenarbeit mit dem Bewährungshelfer verweigerte er. Auch telefonisch war er nicht mehr zu erreichen. Zudem war er wieder in Sozialen Medien im Internet unterwegs, auf der Suche nach einem weiteren jugendlichen Opfer.

Das fand er offensichtlich in Pfullingen. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte das psychisch instabile Mädchen dazu gebracht haben, ihm Nacktbilder zu schicken. Mit diesen Fotos versuchte er später, die 16-Jährige zu erpressen. Er drohte ihr, die Bilder zu veröffentlichen. Überdies setzte er das Mädchen unter Druck, indem er behauptete, auch ihren Pflegeeltern etwas anzutun. So gelang es ihm, das Mädchen zu einem Treffen im Dezember 2024 in Pfullingen zu drängen. Bei diesem Treffen zwang der 25-Jährige das Mädchen zu sexuellen Handlungen, obwohl es deutlich zu erkennen gab, dass es das nicht wollte. So heißt es in der Anklageschrift.

Pädophile Gewaltfantasien ausgetauscht

Nach diesem Vorfall blockierte die 16-Jährige den Mann auf ihrem Handy. Das wollte der Angeklagte nicht auf sich sitzen lassen. Er nahm Kontakt zu einem weiteren Opfer auf. Diese Jugendliche sollte versuchen, das Mädchen aus Pfullingen dazu zu bringen, die Blockade aufzuheben. Dem Angeklagten gelang es so jedenfalls, die 16-Jährige im April 2025 zu einem weiteren Treffen in Pfullingen zu überreden. Auch bei dieser Zusammenkunft zwang er nach Angaben der Staatsanwaltschaft das Mädchen zum Geschlechtsverkehr. Er soll auch Fotos davon angefertigt haben. Dies sind die Vorfälle, bei denen es um den Vorwurf der Vergewaltigung geht.

Der Angeklagte war aber auch auf dem Messenger-Dienst WhatsApp unterwegs und tauschte dort mit einem anderen pädophilen Nutzer üble Gewaltfantasien aus, in denen es um Kindesmissbrauch ging. Die minderjährigen Kinder sollten »geschlagen werden, bis sie ruhig sind«, zitierte die Staatsanwaltschaft den Chat-Verlauf. In diesem Chat verschaffte und verbreitete der Angeklagte auch Videos mit jugendpornografischen Inhalten.

Angeklagter will sich zu den Vorwürfen äußern

Im Februar und März 2025 sollte er schließlich bei seinem Bewährungshelfer erscheinen, aber der 25-Jährige Paderborner kam nicht. Auch weil er sich trotz Auflagen wieder Kindern und Jugendlichen im Internet genähert hat, lautet ein weiterer Anklagepunkt: Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht.

Der Angeklagte passt so gar nicht ins Bild eines brutalen Straftäters. Am Montag wurde der schmächtige, sehr blass wirkende 25-Jährige von den Justizwachtmeistern in den Schwurgerichtssaal geführt. Auf Fragen des Richters antwortete er nur sehr leise. Am nächsten Verhandlungstag, am Dienstag, 2. Dezember, wird sein Verteidiger eine schriftliche Erklärung des Angeklagten verlesen. Zudem soll die Pflegemutter des Opfers als Zeugin gehört werden. (GEA)

Im Gerichtssaal

Gericht: Dirk Hornikel (Vorsitz), Stefan Pfaff, Maximiliane Kimmerle. Schöffen: Friedrich Steininger, Helga Wawrzinek. Staatsanwaltschaft: Mona Medic. Verteidiger: Matthias Hunzinger. Nebenklagevertreterin: Sandra Ebert.