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Lichtensteiner Jagdpacht jetzt mit Dachs

Warum Lichtenstein jetzt zwei Jagdgenossenschaften braucht und im Gemeinderat auch über den Dachs diskutiert wurde.

Der Dachs gräbt tiefe Gänge, richtet dabei aber wenig Schaden an.
Der Dachs gräbt tiefe Gänge, richtet dabei aber wenig Schaden an. Foto: Philipp Brandstädter/DPA/dpa
Der Dachs gräbt tiefe Gänge, richtet dabei aber wenig Schaden an.
Foto: Philipp Brandstädter/DPA/dpa

LICHTENSTEIN. Gesetz ist Gesetz - da führt auch bei der Jagd nichts dran vorbei. Rupert Rosenstock von der Unteren Jagdbehörde macht klar, dass in Lichtenstein zwei Jagdgenossenschaften gebildet werden müssen. Wer bisher schon nur Bahnhof verstanden hat, kann aber beruhigt weiterlesen. Denn praktisch ist diese Regelung so gut wie ohne Bedeutung. Eine Jagdgenossenschaft bilden die Grundstückseigentümer einer Gemeinde, auf deren Flächen gejagt werden darf. Im Prinzip ist das fast überall der Fall, außer innerhalb von Städten und Kommunen etwa, oder auf Sportplätzen und Friedhöfen. Wer ein solches Grundstück besitzt, ist kraft Gesetzes Mitglied einer Jagdgenossenschaft, die zumindest 150 Hektar groß sein muss und zusammenhängend. Es reicht, wenn sich die Grundstücke an einer Ecke berühren. Man ahnt schon, wo der Knackpunkt liegt.

Neben den Jagdgenossenschaften gibt es noch Eigenjagdbezirke. Die müssen mindestens 75 Hektar groß und ebenfalls zusammenhängend sein, dürfen aber nur einen Eigentümer haben - etwa die Gemeinde. Lichtenstein hat so einen - wie viele andere Kommunen auch. Speziell ist aber, dass zwei Grundstücke dieses Eigenjagdbezirks den bisherigen Bereich der Jagdgenossenschaft trennen. Das ergab sich bei der Fortschreibung des Jagdkatasters. Die Überarbeitung war notwendig geworden, weil die Vergabe der Jagdreviere ansteht. Die Folge: In Lichtenstein müssen zwei Jagdgenossenschaften gebildet werden - was nicht ganz ungewöhnlich ist, wie Rosenstock dem Gemeinderat versicherte. Es blieb dann auch mäßigem Kopfschütteln der Räte und dem etwas halbherzigen Versuchen, das Unaufhaltbare zu stoppen, um sich letztlich doch in das Unvermeidliche zu fügen.

Für Schäden aufkommen

Zumindest den Jagdpächtern, die zahlreich zur Sitzung erschienen waren, schien das Thema kein großes Kopfzerbrechen zu bereiten. Die hatten schon im Vorfeld eine unproblematische Sitzung erwartet. Eine Diskussion gab's dann doch noch, als Holzelfingens Ortsvorsteher und FWV-Gemeinderat Martin Schwarz den Dachs ins Spiel brachte. Der gedrungene Erdmarder mit schlankem Kopf, rüsselartiger Schnauze und kräftigen Grabpfoten kann knapp einen Meter groß werden und wiegt zwischen 7 und 14 Kilogramm.

Den Dachs, so Schwarz, hätten die Holzelfinger Landwirte nämlich gern als jagdbares Wild in die neuen Pachtverträge mit den Jägern aufgenommen. Steht der Dachs dort nämlich drin, muss der Jagdpächter auch für die Schäden, die er anrichtet, aufkommen. Der Marder gräbt nämlich gern und tief. Etwa fünf Meter unter der Oberfläche liegt sein Wohnkessel, der über zahlreiche Gänge mit der Oberfläche verbunden ist. Diese Gänge dienen der Luftzufuhr und als Ein- und Ausgänge. Dachsbaue können Jahrzehnte alt sein und enorme Ausmaße mit mehreren Etagen annehmen.

Große Schäden richte er dabei aber nicht an, betonte Rupert Rosenstock, eher geringe. Dabei gehe es in der Regel um Beträge zwischen 10 und 20 Euro. In der Praxis würde das zwischen Jägern und Landwirten geregelt, unabhängig davon, ob der Dachs als jagdbares Wild in den Pachtvertrag aufgenommen werde oder nicht. Es mache angesichts dieser Größenordnung auch wenig Sinn, einen Gutachter hinauszuschicken, um den Schaden zu erfassen, erklärte Rosenstock weiter. Doch eine knappe Mehrheit des Gremiums entschied sich, dem Wunsch der Landwirte Rechnung zu tragen und den Dachs in der den neuen Pachtverträgen zu nennen.

Bisherige Pächter haben Vortritt

Apropos Pachtverträge. 2018 hatte der Gemeinderat einstimmig beschlossen, zukünftig die Jagden an die bisherigen Pächter wieder zu vergeben, wenn diese Interesse zeigen. Daran erinnerte auch Bürgermeister Peter Nußbaum im Verlauf der Sitzung. Hintergrund der Entscheidung war damals, dass die Verpachtung der Reviere auf Holzelfinger Markung sich als so schwierig herausgestellt hatte, dass sie zwei Jahre nicht verpachtet werden konnten und die Kommune die Bejagung hatte organisieren müssen. In der Zwischenzeit hat sich die Lage aber verändert.

Es gebe durchaus junge Leute aus der Gemeinde, die gerne eine Jagd pachten würden. Darauf hatte nicht nur Rolf Goller (SPD) hingewiesen. Eine Möglichkeit für diese Interessenten hat er im Paragraf 16 des Pachtvertrags entdeckt. Darin ist geregelt, dass die Jagdpächter, wenn sie mehr als 30 Kilometer von ihrem Revier entfernt wohnen, einen Jagdbeauftragten benennen müssen. Wenn die Gemeinde die Entfernung verringern würde, brauche man mehr Jagdbeauftragte, so der Schluss von Goller. Darin sieht er eine Chance für die jungen Leute, zum Zuge zu kommen. Darüber sollte man mit den Pächtern reden, empfahl er deshalb.

Unverändert bleibt der Preis. Pro Hektar Waldfläche bezahlen die Pächter zwischen 8,40 Euro in der Kernzone des Biosphärengebiets bis 13,50 Euro im gemeinschaftlichen Jagdbezirk pro Jahr. Feldflächen kosten 1 Euro pro Hektar. Insgesamt belaufen sich die Pachteinnahmen aus der Jagd auf 17.270 Euro im Jahr. (GEA)