REUTLINGEN/PFULLINGEN. Wie ein Häufchen Elend saß der Angeklagte vor Richterin Celine Eich im Reutlinger Amtsgericht. Vor rund zwei Wochen hatte er schon einmal diesen Platz eingenommen, da hatte er sich nicht zu der Tat in der Nacht des 13. April 2025 am Parkplatz beim Reutlinger Freibad geäußert. Genauso wenig wie seine Frau, die als nahe Angehörige vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, um ihrem Mann nicht zu schaden.
Massiv geschadet hatte aber der 27-Jährige seiner Frau in dieser Aprilnacht – auch wenn der Großteil der Zeugenaussagen das Gericht nicht wirklich weiterbrachte. Einzig die Aussage einer Freundin zeigte an, dass der Angeklagte seine Frau »mit massiver roher Gewalt« geschlagen, getreten und gewürgt hatte, so Staatsanwältin Selina Domhan in ihrem Plädoyer.
Extrem strafverschärfend komme außerdem hinzu, dass seine Frau zu diesem Zeitpunkt im vierten Monat schwanger war – und er ihr sein Knie brutal in den Bauch gerammt hatte. Das Opfer hatte während dieser Tat am Freibad eine Freundin angerufen.
Die Freundin hatte den Notruf gewählt und das Opfer nach der Tat auch gesehen. Im Gerichtssaal berichtete sie von einer Vielzahl an Verletzungen bei der Geschädigten, im Gesicht, an den Händen, am ganzen Körper. »Gott sei Dank hat das Kind keinen Schaden erlitten«, so Staatsanwältin Domhan.
Ein Zeuge, der am Mittwoch ausgesagt hatte, konnte kein weiteres Licht in das Geschehen in jener Aprilnacht bringen. Auch er hatte - wie die beiden anderen Zeugen - gesehen, dass eine Frau auf dem Reutlinger Freibadparkplatz »gewunken und gefuchtelt« hatte. Er stoppte sein Fahrzeug, die Frau habe gesagt, er solle die Polizei rufen, weil ihr Mann sie geschlagen und getreten habe. Dann sei sie weggelaufen. Dann kam ihr Mann und habe zu dem Zeugen gemeint, das sei alles nicht so schlimm. Der Zeuge hatte trotzdem die Polizei gerufen. Zu Verletzungen der Frau konnte er allerdings nichts sagen. »Es war ja dunkel.«
Richterin Eich, Staatsanwältin Domhan und Verteidigerin Dr. Birgit Scheja waren sich nicht einig, ob das Attest des behandelnden Arztes in der Verhandlung verwertet werden dürfe. Knackpunkt war, dass die Geschädigte die Aussage verweigert hatte. Während Eich und Scheja die Meinung vertraten, mit der Aussageverweigerung dürfe auch das Attest in der Verhandlung nicht verwertet werden, sagte die Staatsanwältin: »Das sehe ich anders.« Selina Domhan zitierte dazu aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in einem ähnlichen Fall. Scheja stimmte zu – und die Richterin verlas das Attest: Schädel- und Nasenprellungen, körperlicher Missbrauch, Schürfwunden, Hämatome, Schmerzen.
Unter Tränen habe die Frau dem Arzt berichtet, dass ihr Mann sie abgepasst und attackiert hatte, sie würgte, mit dem Knie in den Bauch trat, ihren Kopf nicht nur gegen die Fahrzeugarmaturen, sondern auch außerhalb des Autos auf die Motorhaube geschlagen habe.
»Sie sind ganz nah an einer gefährlichen Körperverletzung vorbeigeschrammt«, mahnte Richterin Celine Eich in der Urteilsbegründung den Angeklagten. Zu seinen Gunsten wurde angenommen, dass er mit einfachen Turnschuhen auf seine Frau eingetreten hatte. Dennoch hätte sein Ausrasten wegen einer Nichtigkeit auch durchaus lebensgefährdend für seine Frau sein können. Das Strafmaß hätte dann anders ausgesehen. Die Richterin hielt vier Monate Haftstrafe auf Bewährung für angemessen.
»Sollten Sie aber in den folgenden zwei Jahren nicht straffrei leben, müssen Sie für vier Monate in Haft«, so Eich. »Ich hoffe, dass die Verhandlung für Sie ein Weckruf war, und dass Sie tatsächlich künftig harmonisch mit Ihrer Frau zusammenleben.« Und der Pfullinger erhielt eine weitere Auflage: Er muss 3.000 Euro ans Reutlinger Frauenhaus bezahlen. »Das ist ein sinnvoll naheliegender Zweck«, so die Richterin. (GEA)

