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Aktuell Sexualdelikte

Landgericht Tübingen ordnet für 26-Jährigen Unterbringung in der Psychiatrie an

Die Richter verurteilen den Mann aus dem Kreis Reutlingen, der sich an Kindern vergangen hat, zu zwei Jahren Haft.

TÜBINGEN. Ein 26-jähriger Mann aus dem Kreis Reutlingen ist wegen sexueller Handlungen an Kindern vom Landgericht Tübingen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Wegen einer Persönlichkeitsstörung wird er dauerhaft in ein Psychiatriezentrum eingewiesen.

Der Mann wurde beschuldigt, in der Zeit zwischen März 2018 und Januar 2019 in Reutlingen, Pfullingen, Walddorfhäslach und Öhningen mehrere Jungen unsittlich berührt zu haben.

So hat er zum Beispiel einem Achtjährigen, mit dessen Vater er sich angefreundet und den er zu einem Fußballturnier begleitet hatte, in einer Sporthalle in den Schritt gefasst. Der Vorfall war jedoch beobachtet worden, der 26-Jährige wurde daraufhin der Halle verwiesen.

Ein vom Gericht beauftragter Gutachter hatte bei dem Mann eine hirnorganische Störung festgestellt, die auch die Ursache für seine Persönlichkeitsstörung sei. Weil der 26-Jährige nach Ansicht des Gutachters eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, ordnete das Landgericht neben der Freiheitsstrafe an, ihn im Psychiatriezentrum Bad Schussenried unterzubringen. (GEA)

Mit einem Sprung über die Brüstung vor dem Gerichtsgebäude in der Tübinger Doblerstraße begann eine spektakuläre Flucht.
Das Tübinger Landgericht. Foto: Martin Bernklau
Das Tübinger Landgericht.
Foto: Martin Bernklau