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Aktuell Schutz

Katzen in Eningen müssen künftig kastriert werden

Eningen beschließt als eine der ersten Gemeinden eine Katzenschutzverordnung. Katzen, die frei umherlaufen können, müssen künftig kastriert und gechippt oder tätowiert sein.

Mitteils eines Gerätes lässt sich erkennen, ob eine Katze gechippt ist, oder nicht.
Mitteils eines Gerätes lässt sich erkennen, ob eine Katze gechippt ist, oder nicht. Foto: Lucky Business/Adobe Stock
Mitteils eines Gerätes lässt sich erkennen, ob eine Katze gechippt ist, oder nicht.
Foto: Lucky Business/Adobe Stock

ENINGEN. Katzen, die in Eningen frei in der Natur umherspazieren dürfen, müssen künftig kastriert und gechippt oder tätowiert werden. Das entschied der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich und beschloss eine entsprechende Katzenschutzverordnung. Die Achalmgemeinde nimmt mit dieser Entscheidung eine Vorreiterposition im Landkreis ein, hat sie doch als eine der ersten eine solche Verordnung. Dass Eningen ein Katzen-Problem hat, ist seit den dokumentierten Fällen des Tierschutzvereins Mensch und Tier Region Schwäbische Alb (MuT) nicht mehr von der Hand zu weisen: »Es gibt mindestens zehn Hotspots in Eningen, an denen jeweils bis zu 200 Katzen leben, denen es gar nicht gut geht«, erklärte Svenja Große-Kleffmann, Vorsitzende des MuT, schon vor der Gemeinderatssitzung im GEA-Gespräch.

Seit Anfang dieses Jahres sind dem Verein vermehrt Fälle aus der Achalmgemeinde gemeldet worden. »Die Lage ist wirklich ernst. Wir müssen verhindern, dass eine Überpopulation entsteht«, sagte Bürgermeister Eric Sindek. Das wäre nämlich nicht nur für die Katzen selbst ein Problem, sondern auch für andere Tiere wie beispielsweise Vögel oder sogar für den Menschen. Ein Fangteam des Tierschutzvereins sei dauerhaft ausschließlich in der Achalmgemeinde dabei, unzählige heimatlose Katzen einzufangen, behinderte Tiere zu versorgen und zahlreiche Katzen-Leichen zu beseitigen.

Zahl der freilebenden Katzen verringern

Weil trotz der gängigen »Einfangen-Kastrieren-Freilassen«-Methode des Tierschutzvereins die Katzenpopulation bisher stabil geblieben und nicht gesunken sei, ging die Gemeinde jetzt einen Schritt weiter. »Diese Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden« - so beginnt der erste Paragraf der Verordnung. Deren Sinn und Zweck ist es demnach, durch tierschutzgerechte Maßnahmen die Zahl der freilebenden Katzen zu verringern. Eine bekannte Maßnahme ist die Kastration all jener Tiere, die uneingeschränkt frei umherlaufen können. 

Umfrage (beendet)

Was halten Sie von einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen?

In über 1.500 Gemeinden und Städten in Deutschland gilt bereits eine Kastrationspflicht für Katzen. Das heißt: Katzen mit unkontrolliertem Freigang müssen kastriert werden. In Eningen ist das jetzt auch der Fall.

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Für Katzenbesitzer bedeutet dies nun folgendes: Eningerinnen und Eninger mit einer Freigänger-Katze müssen diese - sofern nicht schon geschehen - chippen oder tätowieren und auch kastrieren lassen. Die Katzen werden registriert, indem neben den Daten des Chips oder der Tätowierung auch Name und Anschrift der Halter in das kostenlose Haustierregister »Tasso e.V.« oder in das des Deutschen Tierschutzbunds (FINDEFIX) eingetragen werden. Hauskatzen, die keinen Freigang haben, sind von der Regelung ausgenommen. Wer sich nicht an daran hält und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld.

Enge Zusammenarbeit mit Tierheim gewünscht

»Ich finde die Verordnung sehr gut. So können wir unnötiges Tierleiden beenden und haben gleichzeitig noch eine Vorbildfunktion für andere Gemeinden«, sagte Katharina Eckert. Die GAL-Rätin wünscht sich, dass die zukünftige Arbeit in dieser Sache in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Tierschutzvereinen und Tierheimen geschehen solle. »Ich sehe gar nicht so viele Katzen. Wo sind die denn alle?«, fragte sich Ralph Sautter (CDU). Es höre sich vermutlich schlimmer an, als es sei. »Wir haben Bilder und Videos von den Hotspots vorliegen, die beweisen, wie groß das Problem ist«, erklärte Anke Arnold, Leiterin des Ordnungsamtes. Genau diese dokumentierten Fälle seien überhaupt erst die rechtliche Grundlage, um eine Katzenschutzverordnung aufstellen zu können, ergänzte Bürgermeister Sindek. »Das Tierleid ist wirklich enorm, wir müssen handeln.«

Rebecca Hummel (SPD) zeigte sich bedingt euphorisch: »Ich sehe die Verordnung nur als einen Baustein der Problemlösung.« Die Bevölkerung müsse ausreichend und umfangreich über die Konsequenzen informiert werden. »Ich weiß auch gar nicht, wie wir die Umsetzung der Verordnung kontrollieren sollen?« Die SPD-Rätin enthielt sich. Cliff Werz (CDU) fragte sich, ob denn die Jäger in Sachen Eindämmung der Katzenpopulation aktiv werden würden. Zwar gebe es rechtliche Rahmenbedingungen, die die Tötung freilaufender Katzen erlaube, sagte Sindek. »Die Einschläferung oder anderweitige Tötung der Tiere darf in unserem Fall aber nicht eingesetzt werden, um die Population zu senken«, ergänzte Arnold.

Kosten werden noch festgelegt

Weiter noch wollte Werz wissen, was für Kosten für die Gemeinde anfallen würden. »Die Kosten beispielsweise für Kastrierungen werden noch vertraglich festgelegt. Wir regeln dann, welche Zahlungen die Gemeinde in welcher Höhe übernimmt«, sagte Arnold. Florian Weller (CDU) stellte eine ganz andere Frage: »Wie erkennen denn die Tierschützer oder später die Mitarbeiter der Polizeibehörde, ob eine freilebende oder eine Freigänger-Katze vor ihnen steht?« Der Tierschutzverein habe Sindek versichert, dass es dafür klare Anzeichen gebe. So seien freilebende Katzen unter anderem scheuer und wilder als die Tiere mit Haltern und sehen zusätzlich ungepflegter aus. »Klar gibt es trotzdem keine Garantie, dass alle sofort den Unterschied bemerken«, fügte der Bürgermeister hinzu. »Sobald aber klar ist, dass eine gefangene Katze eine Halterin oder einen Halter hat, wird sie freigelassen.« (GEA)