ENINGEN. Der Eninger Gemeinderat hat einer Verkürzung der Ruhezeiten auf dem Friedhof zugestimmt. 15 statt bisher 20 Jahre gelten für eingeäscherte Leichen, Wahlgräber bei Erdbestattung können jetzt schon nach 20 Jahren wieder belegt werden. Bisher galt eine Ruhezeit von 30 Jahren. Dies, so Hauptamtsleiter Albrecht Fausel, führt zu einer Kostenentlastung bei den Hinterbliebenen und einer dauerhaften Verminderung der benötigten Friedhofsfläche.
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