Jugendleiter wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt
KREIS REUTLINGEN. Das Wort »Kinderschänder« fiel erst ganz am Ende des Verfahrens in der Urteilsbegründung. Das Schöffengericht am Amtsgericht Reutlingen unter Vorsitz von Eberhard Hausch wollte dem Angeklagten dieses Urteil nicht ersparen. »Mit Bauchgrimmen« nämlich verhängte das Gericht die Freiheitsstrafe von zwei Jahren noch zur Bewährung über einen 40-Jährigen aus einer Kreisgemeinde, der angeklagt war, Kinder in sechs Fällen sexuell missbraucht zu haben - darunter auch die eigene Tochter.
Foto: dpa
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