ECHAZTAL/REUTLINGEN. Die vier gefälschten 50-Euronoten hatte der Angeklagte nicht selbst produziert, davon zeigte sich das Schöffengericht im Reutlinger Amtsgericht überzeugt. Aber: Der 38-jährige Angeklagte, der in einer Bar seines Onkels im Echaztal arbeitete, hatte mindestens einmal irgendwann zwischen dem 22. Mai und 8. Juni dieses Jahres selbst in dieser Gaststätte mit einer ziemlich echt wirkenden »Blüte« bezahlt. Und sein Arbeitgeber, also sein Onkel, hatte im Geldbeutel des Angeklagten drei weitere unechte 50er gefunden.
Bevor der Neffe am 16. Juli 2025 festgenommen wurde, hatte er der Polizei eine ziemlich hanebüchene Story erzählt, wo denn diese vier gefälschten Geldscheine herstammen. Beim Pokerspielen in einem Park habe er die gewonnen, so lautete seine erste Version. »Hätte er damals bei der Vernehmung gleich seine spätere Fassung des vermeintlichen Geschehens vorgelegt, dann wäre er gar nicht erst in Haft gekommen«, sagte der Verteidiger des Angeklagten Matthias Sigmund in der Verhandlung.
Falschgeld von Dealer bekommen
Die Zweitversion des Angeklagten ging so: Im Listpark vor dem Reutlinger Hauptbahnhof habe sein Dealer, dem er immer mal wieder Marihuana abgekauft hatte, ihm die vier falschen Fuffziger gegeben. Der 38-Jährige solle die »Blüten« unters Volk mischen, habe Dealer zu ihm gesagt. »Ob diese Version stimmt, kann ich nicht sagen«, sagte Staatsanwalt Ingo Schumann in seinem Plädoyer. Der Dealer könne nicht gefunden werden, »das war aber klar, bei der Personenbeschreibung, die auf viel zu viele Reutlinger zutraf«.
Ein Geständnis sei die Aussage des Angeklagten gewesen, »eine Aufklärungshilfe war es aber nicht«, so Schumann. Allerdings waren in den zurückliegenden Monaten dieses Jahres noch viel mehr »Blüten« aufgetaucht: Insgesamt 58 gleicher Machart konnten sichergestellt werden, mit Schwerpunkt Echaztal. Weiterer vier Beschuldigte seien gefunden worden, alle hätten mit Drogen zu tun gehabt, berichtete der ermittelnde Kriminalbeamte. Seltsamerweise wären nach der Festnahme des nun Angeklagten keine weiteren »Blüten« aufgetaucht.
Haftstrafe im unteren Bereich
Auch beim Onkel wurden in der Kasse der Bar weitere sechs falsche Fuffziger gefunden, »die müssen aber nicht zwangsläufig von dem Angeklagten stammen«, sagte der Staatsanwalt. Beim Strafrahmen für solche Vergehen sah Schumann eine Haftstrafe im unteren Bereich als angemessen an. Allerdings ohne Bewährung, denn: Wenn der 38-Jährige jetzt aus der viermonatigen Haft entlassen würde, wäre er nicht nur arbeitslos, sondern obendrein auch noch wohnungslos. Und auch ziemlich beziehungslos. Allein seine Mutter in Berlin sei bereit, ihn wieder aufzunehmen. Doch dann hätte der Ungelernte immer noch keine Arbeitsstelle.
Im Gerichtssaal
Richter: Eberhard Hausch, Schöffen: Bettina Bamberg und Kathrin Ungerer, Staatsanwalt: Ingo Schumann, Verteidiger: Rechtsanwalt Matthias Sigmund
Dem versuchte das Schöffengericht mit einer längeren Liste an Maßnahmen entgegenzuwirken: Der Angeklagte erhalte eine einjährige Bewährungsstrafe, er müsse sich aber bei der Drogenberatung melden, regelmäßig ein Drogenscreening nachweisen, dazu zum Jobcenter gehen, sich um einen Job bemühen. Außerdem müsse der Mann den Schaden bei seinem Onkel wiedergutmachen, sich regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer melden und sich sofort um eine Wohnung kümmern. »Das ist eine lange Liste«, bestätigte Richter Eberhard Hausch. »Mit den vier Monaten Untersuchungshaft haben Sie die gelbe Karte erhalten, Sie müssen aufpassen, dass Ihnen nicht endgültig die rote gezeigt wird.« Das Urteil solle dem 38-Jährigen helfen, »wieder in die Spur zu kommen«, so Hausch. (GEA)

