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Eningen legt die neuen Hebesätze für die Grundsteuer fest

Der Eninger Gemeinderat legt die Hebesätze für die Grundsteuer fest. Die rechtlich bindende Satzung wird jedoch erst in der kommenden Sitzung im Dezember beschlossen.

Für einige Eninger könnte es teurer werden: Die Gemeinde hat die Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt.
Für einige Eninger könnte es teurer werden: Die Gemeinde hat die Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt. Foto: Dieter Reisner
Für einige Eninger könnte es teurer werden: Die Gemeinde hat die Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt.
Foto: Dieter Reisner

ENINGEN. Die neuen Hebesätze für die Grundsteuern A und B stehen fest. Das Leben in Eningen könnte für einige Bürgerinnen und Bürger teurer werden. »Wir müssen die Sätze erheben. Darauf haben wir keinen Einfluss, das ist ein Landesgesetz«, sagte Bürgermeister Eric Sindek in der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend. »Wir können aber bestimmen, wie hoch die Hebesätze sein können.« Und genau das haben die Rätinnen und Räte getan.

»Bei der Berechnung zählt nach dem neuesten Gesetz nur noch die Fläche des Grundstücks und nicht, was darauf steht«, erklärte Kämmerer Roland Schwarz. Relevante Größe bei der Berechnung der Hebesätze seien die Bodenrichtwerte in der jeweiligen Gemeinde. Genau das mache es jedoch unmöglich, die neuen mit früheren Hebesätzen zu vergleichen, bei denen der Bodenrichtwert keine Rolle gespielt hat, oder mit denen anderer Kommunen, die eigene Richtwerte haben.

Erträge »aufkommensneutral«

Das Land Baden-Württemberg empfehle, keinen Gewinn aus der Neufassung der Grundsteuer zu erwirtschaften. Die Erträge sollen »aufkommensneutral« sein. »Daran halten wir uns auch«, versicherte Sindek. »Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern ja nicht zu viel zumuten und unsere Taschen damit füllen.« Auch die Gemeinderäte hießen diesen Vorsatz gut.

2024 zahlen Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) bisher rund 12.690 Euro in die Gemeindekasse ein. Um 2025 denselben Wert zu erreichen und somit aufkommensneutral zu bleiben, hatte die Verwaltung einen Hebesatz in Höhe von 510 Prozent vorgeschlagen. Gleiches bei der Grundsteuer B, die alle übrigen bebauten und nicht bebauten Grundstücke betrifft: Aktuell bringt sie der Gemeinde rund 1.655.580 Euro ein. Um auf diesem Niveau zu bleiben, wurde ein Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 290 Prozent vorgeschlagen.

Rechtlich bindende Satzung noch nicht beschlossen

Den neuen Hebesätzen stimmten die Gemeinderäte zu. Sie haben jedoch nicht - wie in der Drucksache zunächst angekündigt - die rechtlich bindende Satzung dazu beschlossen. »Ich habe einen Antrag der Fraktionen der SPD und GAL erhalten, die diesen Beschluss gerne auf die Sitzung im Dezember verlegen wollen«, erklärte Sindek. Der Grund: Beide Fraktionen wollen noch einmal eingehender über die Hebesätze der Grundsteuern und der dazugehörigen Satzung sprechen. Die Hebesätze wurden trotzdem festgelegt, damit die Eninger Finanzabteilung ab sofort mit ihrer Arbeit und dieser »Herkulesaufgabe« beginnen kann.

»Wir erwarten eine hohe Fehlerquote«, erklärte Schwarz. Schon in den Listen des Finanzamts, die die Gemeinde erhalten hat, sind dem Kämmerer und seinem Team einige Fehler aufgefallen. »Die geben wir dann natürlich an«, doch sie wurden noch nicht korrigiert. »Wir wollen keine Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger«, stellte Florian Weller (CDU) klar, der die hohe Fehlerquote absurd findet. Ingo Ruf schien fassungslos: »Jetzt gehen also fehlerhafte Grundsteuerbescheide an die Menschen raus?« Der FWV-Rat fragte sich, ob diese hinterher noch korrigiert werden, oder ob der Bürger dann selbst reagieren muss. »Was ist, wenn ihm nichts auffällt? Hat er dann einfach Pech gehabt?«

Versäumnis des Finanzamts

Roland Schwarz stellte klar: Der Bürger oder die Bürgerin müssen immer von sich aus aktiv werden. »Wir helfen dann aber auf jeden Fall und beantworten alle Fragen.« Der Kämmerer betonte jedoch, dass dieses Versäumnis des Finanzamts eine erhebliche Mehrbelastung für sein Team und ihn mit sich bringe. »Trotzdem helfen wir, wo wir können.« Selbst die Gemeinde Eningen habe schon Einsprüche am Laufen. »Einige Gemeindeflächen sind laut Finanzamt grundsteuerpflichtig, obwohl sie befreit seien sollten«, antwortete Schwarz auf die Frage von Katharina Eckert (GAL), wie es um die Grundstücke der Gemeinde stehe.

Das Steuerrecht in Deutschland mute den Menschen schon einiges zu, stellte Lena Hönes (FWV) fest. »Gibt es denn eine Handreichung für die Bürger mit Tipps oder wie werden sie informiert? Könnte die Verwaltung nicht eine eigene E-Mail-Adresse einrichten, über die sich Eninger mit gezielten Fragen zur Grundsteuer melden könnten?«, wollte sie wissen. Ein entsprechendes Infoblatt werde den Bescheiden beigelegt, versicherte Schwarz und auch über das Amtsblatt und auf der Internetseite der Gemeinde werde informiert. »Das mit der E-Mail ist eine gute Idee, die wir auf jeden Fall intern besprechen werden«, erklärte Schwarz.

Joachim Sabieraj (CDU) fragte nach, ob die Gemeinde nicht sicherheitshalber Rückstellungen im Rahmen des Haushalts einstellen müsse: »Es könnte ja sein, dass wir Rückzahlungen vornehmen müssen?« Schwarz verneinte diese Frage, die Steuerzahlungen hätten keine Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde. (GEA)

Einführung Grundsteuer C

Ein gesonderter Hebesatz für baureife Grundstücke (Grundsteuer C) wird zum 1. Januar 2025 nicht festgesetzt. Das beschloss der Eninger Gemeinderat einstimmig. »Das bedeutet natürlich nicht, dass diese nie kommen wird, aber zum Jahresanfang wird es keinen solchen Hebesatz geben«, erklärte Kämmerer Roland Schwarz. Damit die Grundsteuer C erhoben werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt und auch ermittelt werden, die die Gemeinde noch nicht vorlegen kann. »Das ist ein hoher Verwaltungsaufwand, den wir ohne Unterstützung der Finanzbehörde bewältigen müssten und das können wir aktuell nicht stemmen«, sagte Schwarz.

Außerdem gebe es schon jetzt im Land vereinzelten Widerstand gegen die Einführung der Grundsteuer C. »In den wenigen Kommunen, die das umsetzen, wehrt sich die Bevölkerung. Zudem steigen die anderen Hebesätze ja deutlich und wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich belasten.« Ganz vom Tisch sei das Thema dadurch jedoch noch nicht: »Zu einem späteren Zeitpunkt können wir das Thema erneut prüfen und nochmal zur Beratung dem Gemeinderat vorlegen.« (GEA)