PFULLINGEN/TÜBINGEN. Der Inhalt des Koffers, den Polizeibeamte im Keller des 29-jährigen Pfullingers fanden, war brisant: Darin befanden sich über 270 Ecstasy-Pillen, 121 Gramm Amphetamin, 35 Gramm MDMA, 150 Gramm Marihuana und 159 Gramm Haschisch, dazu reichlich Verpackungsmaterial und ein Handy, über das Dealer-Geschäfte abgewickelt worden waren.
Der Koffer gehörte dem 27-jährigen Kumpel des 29-Jährigen. Ersterer hatte nicht nur Drogen in das Gepäckstück gepackt, sondern auch seine Waffensammlung: Diverse Messer und Dolche, eine Machete, dazu Schlagringe, ein Elektroschocker und eine Luftdruckpistole samt Munition. Darüber hinaus sicherten die Beamten ein vor neun Jahren entschärftes Salutgewehr, das wieder zu einer scharfen Waffe umgebaut worden war.
Häusliche Auseinandersetzung
In der Vernehmung schilderte eine Polizistin, die beim Fund des Koffers anwesend und als Zeugin geladen war, wie die Beamten auf die beiden Pfullinger aufmerksam geworden waren. Eine häusliche Auseinandersetzung hatte zum Fund von Drogen und zur Verhaftung weiterer Personen aus dem Umfeld des 27-Jährigen geführt. Letzterer geriet daraufhin unter Beobachtung.
In der Nacht vom 29. auf den 30. März dieses Jahres wurden die Wohnungen der anderen Männer durchsucht, drei wurden festgenommen. Diese Information samt einer Warnung erreichte den 27-Jährigen. In einem späteren Telefongespräch mit einer Bekannten kommentierte der Mann die Beschlagnahmung von 12.000 Euro Dealergeld, dies sei »nicht viel Geld«.
Waffen und Drogen in Wohnung
Nach Erhalt der Warnung hatte der 27-Jährige sein Arsenal an Drogen und Waffen, die sich in seiner Wohnung befanden, in den erwähnten Koffer gepackt und seinen 29-jährigen Mitangeklagten angerufen, mit der Bitte, den Koffer bei sich aufzubewahren. Letzter stimmte zu. Nach seiner Verhaftung fragte der 27-Jährige die Beamten, ob auch der 29-Jährige durchsucht worden war.
Das war der Fall. Laut der Zeugin sei der 29-Jährige bei der Untersuchung seiner Räume überrascht gewesen, dass die Beamten bei ihm nach dem Koffer suchten. Nach seiner Festnahme wies die Blutuntersuchung nach, dass er Kokain und Amphetamine konsumiert hatte. Der zwei Jahre jüngere Angeklagte war dagegen clean – um seinen Führerschein wiederzubekommen, musste er zu diesem Zeitpunkt immer wieder zur MPU, der medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Geständnisse verkürzten das Verfahren
Die Geständnisse der beiden Männer am ersten von ursprünglich vier angesetzten Verhandlungstagen verkürzten das Verfahren deutlich. Das hielt ihnen Christoph Kalkschmid, der Vorsitzende Richter, zugute. Steffen Hammer, Anwalt des jüngeren Angeklagten, verwies auf dessen stabile Familienverhältnisse, seinen Willen, die Sucht zu bekämpfen – er habe aus eigenem Antrieb die Suchtberatung kontaktiert – und sein positiv bewertetes Verhalten während seiner Haftzeit.
Der ältere Angeklagte, so sein Verteidiger Achim Unden, habe sich von seinem zwei Jahre jüngeren Kumpel hineinziehen lassen: »Es kostet drei Euro, um einen Koffer am Stuttgarter Hauptbahnhof abzustellen.« Sein Mandant habe die Tat aufgearbeitet. Er konsumiere keine Drogen mehr. Die beiden Verteidiger hatten vor dem zweiten und letzten Verhandlungstag bereits Einigkeit mit Oberstaatsanwältin Nicole Luther über das Strafmaß erzielt.
Geldstrafe und Haft
Richter Kalkschmid folgte dieser Vereinbarung. Er verurteilte den älteren der beiden wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 60 Euro. Der zwei Jahre Jüngere bleibt in Haft: Der Richter verhängte eine Dauer von zwei Jahren und zehn Monaten wegen bewaffnetem unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln in Verbindung mit Schusswaffen zu zwei Jahren und zehn Monaten. (GEA)
Im Gerichtssaal
Gericht: Christoph Kalkschmid (Vorsitzender Richter), Simon Salzbrunn. Schöffen: Sabine-Michaela Schneider, Sonja Storath. Staatsanwaltschaft: Nicole Luther. Verteidiger: Achim Unden, Steffen Hammer.