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Aktuell Prozess

Belastende Funde: Übergriffiger Musiklehrer aus dem Kreis Reutlingen?

Ein Musiklehrer aus dem Kreis Reutlingen muss sich vor dem Schöffengericht in Reutlingen wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern verantworten. Eine Polizistin berichtet von belastenden Materialien, die während einer Wohnungsdurchsuchung des Musiklehrers gefunden wurden.

Der Fall wird im Reutlinger Amtsgericht verhandelt.
Der Fall wird im Reutlinger Amtsgericht verhandelt. Foto: Frank Pieth
Der Fall wird im Reutlinger Amtsgericht verhandelt.
Foto: Frank Pieth

KREIS REUTLINGEN. Auch am zweiten Verhandlungstag wiegen die Vorwürfe schwer gegen den Musiklehrer aus dem Kreis Reutlingen, der sich vor dem Schöffengericht des Reutlinger Amtsgerichts verantworten muss. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch von zwei seiner Schülerinnen. Bisher schwieg der Angeklagte zu einem Teil der Anklagepunkte und stritt seine Schuld ab. Im Mittelpunkt des ersten Prozesstages Ende März hatten die Aussagen der Mütter der beiden betroffenen Mädchen gestanden. Nun saß eine Reutlinger Polizistin im Zeugenstand, die den Fall von Beginn an begleitet hatte.

Ihr Aussagen gleichen denen der beiden Mütter: Demnach soll der angeklagte Musiklehrer während des Einzelunterrichts die Mädchen belästigt und angefasst haben, während sie gemeinsam am Schluss des Unterrichts Musikvideos geschaut haben. Er soll sich währenddessen hinter die Mädchen auf den Klavierhocker gesetzt, ihnen den Rücken, den Bauch gestreichelt und zumindest ein Mädchen auch unter der Kleidung im Brustbereich angefasst haben. Die beiden Mädchen waren, so sagte es auch Staatsanwältin Franziska Hipp am ersten Verhandlungstag, zum Tatzeitpunkt vermutlich sieben beziehungsweise elf Jahre alt.

Kuss auf die Wange

Zur Anzeige kam es, nachdem die Mädchen zu Hause von den Vorfällen berichtet hatten, erzählte die Polizistin. Bei einer Vernehmung habe ein Mädchen außerdem, wie schon ihre Mutter vor dem Schöffengericht, von einem Kuss erzählt, den der Angeklagte ihr auf die Wange gegeben haben soll. Bei einem Besuch vergaß das Mädchen wohl ein Notenbuch, und als sie es tags darauf abholen wollte, soll der Musiklehrer einen Kuss für die Herausgabe verlangt haben. Verteidiger Urs-Gunther Heck fragte sich, ob die beiden vermeintlich Geschädigten die Vorwürfe als Grund nahmen, um den Unterricht nicht mehr besuchen zu müssen? Die Polizistin sagte, sie habe die beiden Mädchen bei ihren Vernehmungen darauf aufmerksam gemacht, wie schwer solche Anschuldigen wiegen. Trotzdem blieben sie bei ihren Aussagen und das »ohne Belastungseifer«.

Die Polizistin berichtete zudem von belastenden Materialien, die während einer Wohnungsdurchsuchung des Musiklehrers gefunden wurden: Demnach waren darunter Unterwäsche und Dessous in den Größen S und M, drei »Bilder pädophiler Präferenz«, auf denen unter anderem der Unterleib eines Mädchens abgebildet war und Videos von Schülern, die während des Musikunterrichts aufgenommen worden waren. Auch das Mobiltelefon des Angeklagten wurde ausgewertet, doch strafrechtlich habe dieses keine Relevanz.

Keine Vorstrafen

Der angeklagte Musiklehrer habe keine Vorstrafen und sei für die Polizei ein »Neuzugang«. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde nach der Vernehmung der Polizistin für rund drei Stunden weiter diskutiert und weiteres Beweismaterial wie etwa eine Videovernehmung angeschaut. Ein Urteil wurde jedoch nicht gefällt. Die Verhandlung wird am kommenden Freitag, 25. April, fortgesetzt. (GEA)

Im Gerichtssaal

Richter: Eberhard Hausch. Schöffen: Dr. Utz Wagner, Lukas Bertsch. Staatsanwältin: Franziska Hipp. Verteidiger: Urs-Gunther Heck. Zwei Nebenklägerinnen.