PFULLINGEN/TÜBINGEN. Der Prozess gegen einen 25-Jährigen aus Paderborn, der im April 2025 in Pfullingen ein Mädchen vergewaltigt haben soll, zieht sich in die Länge. Zwei Verhandlungstage fielen wegen Krankheit Prozessbeteiligter bereits aus. Dazu kommt, dass der Angeklagte offenbar psychisch angeschlagen ist. Am Donnerstag jedenfalls musste die Verhandlung zweimal unterbrochen werden, weil es dem 25-Jährigen nicht gut ging. Außerdem lud das Gericht zwei Zeuginnen aus, um den Prozesstag zu verkürzen.
Die 3. Große Jugendkammer des Tübinger Landgerichts wollte eigentlich Ende Januar ein Urteil verkünden. Doch inzwischen wurden sieben weitere Verhandlungstage anberaumt. Danach sieht es so aus, dass es erst am 18. März zu einem Urteil kommen könnte.
Der Angeklagte ist bereits einschlägig vorbestraft. Er saß in Westfalen eine Jugendstrafe von viereinhalb Jahren wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung ab. Nach der Entlassung aus der Haft gab ihm das Gericht unter anderem die Weisung mit auf den Weg, sich von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Bewährungshelfer sollten die Weisungen überwachen.
Angeklagter »war überhaupt nicht zugänglich«
Allerdings zeigte sich der Mann offenbar wenig kooperativ. Er ließ Termine mit dem Bewährungshelfer unentschuldigt ausfallen. Er fing an, Alkohol zu trinken, und nahm über das Internet - obwohl er das gerichtlich ja nicht durfte - Kontakt mit der 16-Jährigen in Pfullingen auf. »Er war überhaupt nicht zugänglich«, berichtete am Donnerstag der Bewährungshelfer aus Paderborn der Jugendkammer. Der 25-Jährige habe sich damals überhaupt nicht um eine Therapie bemüht. »Er hat alles nicht richtig ernst genommen«, schilderte der Bewährungshelfer seine Erfahrungen mit dem Angeklagten.
Dies bestätigte eine weitere Bewährungshelferin aus Bielefeld, die zuerst für den 25-Jährigen zuständig gewesen war. Zudem habe er sich auch mit seiner Verurteilung überhaupt nicht auseinandergesetzt, habe behauptet, es sei doch nichts Schlimmes geschehen und »die Auflagen des Gerichts als viel zu streng erachtet«.
Sozialarbeiterin ging mit dem Opfer zur Polizei
Auch im Strafvollzug machte der 25-Jährige Schwierigkeiten. Er musste mehrmals verlegt werden. Eine Sozialtherapie in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf war nicht erfolgreich, weil der Mann sich ihr verweigerte. Er habe vieles einfach bagatellisiert und ein sehr selektives Verhalten gezeigt, erklärte eine Anstaltspsychologin.
Sofort nach der Entlassung aus der Haft nahm der Angeklagte über das Videoportal TikTok Kontakt zu der psychisch instabilen 16-Jährigen in Pfullingen auf. Er besuchte das Mädchen. Es kam offenbar auch zum Sex zwischen beiden, anfangs wohl einvernehmlich.
Allerdings setzte er die Jugendliche mehr und mehr unter Druck, so lange, bis sie sich einer Schulsozialarbeiterin anvertraute. Was sie der Frau schilderte, klang erschreckend. Der 25-Jährige habe das Mädchen erpresst und gedroht, Nacktfotos von ihr all ihren Freundinnen und Freunden zu schicken und im Internet zu veröffentlichen, wenn sie nicht alle Kontakte aus ihrem Handy lösche. Das Gespräch führte schließlich dazu, dass die Sozialarbeiterin mit dem Mädchen zur Polizei ging, um eine Strafanzeige zu stellen. »Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, wenn man sich in solchen Situationen schnell an die Polizei wendet«, erklärte die Zeugin. Die 16-Jährige sei danach erleichtert gewesen. Sie habe es gut gefunden, »dass ich ihr helfe, aus dem Dilemma herauszufinden«, so die Sozialarbeiterin vor Gericht.
Psychiatrisches Gutachten spielt im Prozess eine große Rolle
Die 16-Jährige habe manchmal Probleme zu begreifen, dass das, was passiere, letztlich in einem generellen Widerspruch zu ihren positiven Erwartungen stehe, beschrieb die Zeugin das Mädchen. Auf Frage des Verteidigers betonte die Schulsozialarbeiterin aber, dass sie sich nicht erinnern könne, dass die 16-Jährige sie einmal angelogen habe, »dazu hat sie keine Tendenz«.
Der Angeklagte war wegen psychischer Auffälligkeiten früher bereits in einer Jugendpsychiatrie gewesen. Wegen der Jugendstrafe und jetzt wegen des erneuten Vorwurfs der Vergewaltigung einer Jugendlichen kommt in dem Prozess nun viel auf das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Stephan Bork über den Angeklagten an. (GEA)
Im Gerichtssaal
Gericht: Dirk Hornikel (Vorsitz), Stefan Pfaff, Maximiliane Kimmerle. Schöffen: Friedrich Steiniger. Helga Wawrzinek. Staatsanwaltschaft: Rotraud Hölscher. Verteidigung: Matthias Hunzinger. Nebenklagevertreterin: Sandra Ebert. Psychiatrischer Gutachter: Dr. Stephan Bork.

