PFULLINGEN. Er saß in Westfalen viereinhalb Jahre im Jugendknast, verurteilt wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung. Nach der Entlassung erhielt er die Auflage, sich von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Doch das kümmerte den 25-Jährigen offenbar nicht. Kaum draußen, nahm er über das Internet Kontakt zu einer 16-Jährigen aus Pfullingen auf. Das geistig beeinträchtigte Mädchen soll der Mann im April 2025 vergewaltigt haben. Vor dem Tübinger Landgericht erklärte er sich am Dienstag zu den Vorwürfen.
Vor der 3. Großen Jugendkammer versuchte er, seine Schuld zu relativieren. Er habe ab Sommer 2024 unter massiven Panikattacken gelitten und sei deshalb in einer Therapie gewesen. Ab Oktober des gleichen Jahres habe er dann begonnen, erhebliche Mengen von Alkohol zu trinken, um die Panikattacken zu unterdrücken, so seine Erklärung, die sein Verteidiger Matthias Hunzinger verlas. So behauptete der Angeklagte, bereits zum Frühstück zwei Dosen Bier getrunken zu haben. Im Laufe des Tages seien dann weitere zehn bis zwölf Dosen dazu gekommen und manchmal auch eine Flasche Wodka. Er habe dadurch die Kontrolle über sein Leben verloren.
Angeklagter kann sich nur lückenhaft an Geschehen erinnern
Bis zu seiner Verhaftung Ende April 2025 sei er immer schwer alkoholisiert gewesen, deshalb könne er sich heute auch an viele Dinge nur noch lückenhaft oder gar nicht mehr erinnern. Er räumte allerdings ein, das Mädchen aus Pfullingen über eine Chatgruppe bei WhatsApp kennengelernt zu haben. Er sei aber davon ausgegangen, dass sie »schon 18 Jahre alt war«. Erst später habe er erfahren, dass sie erst 16 gewesen sei.
Sich selbst beschrieb er als manipulativ, aber auch als manipulierbar. Dasselbe behauptete er von dem Mädchen. Davon sei auch die äußerst anstrengende Beziehung zu der 16-Jährigen beeinflusst gewesen. Alles sei aber stets freiwillig geschehen. Dass er den Kontakt weiter aufrecht gehalten habe, nachdem er das Alter des Mädchens wusste, und er damit gegen die Auflagen verstoßen habe, sei »ein großer Fehler« gewesen, den er »sehr bedaure«. Auch die 16-Jährige tue ihm leid.
Streit unter der Brücke
Im Prozess vor dem Landgericht spielt ein Geschehen am 27. April 2025 eine große Rolle. Laut Anklage soll er an diesem Tag das Mädchen in Pfullingen getroffen und später unter einer Brücke vergewaltigt haben. Diesen Vorwurf bestreitet der 25-Jährige. Er gibt zwar zu, mit dem Mädchen Sex gehabt zu haben, der soll aber einvernehmlich gewesen sein. Außerdem brachte der Angeklagte in seiner Aussage immer wieder seine schwere Alkoholisierung zur Sprache, von der die 16-Jährige aber offenbar gegenüber ihrer Mutter nie etwas erwähnt hat.
Nach dem Sex unter der Brücke sei es zu einem Streit gekommen, so der Angeklagte. Dabei habe er der 16-Jährigen eine »leichte Ohrfeige« gegeben. Sie habe ihm daraufhin mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen. Im Laufe des Streits habe die 16-Jährige gesagt, sie würde der Polizei sagen, dass er sie vergewaltigt habe.
Angeklagter soll gedroht haben, Nacktbilder zu veröffentlichen
Am Dienstag wurde auch die Pflegemutter gehört, bei der die 16-Jährige seit ihrer Geburt lebt. Sie schilderte das Mädchen als eher zurückhaltend. Wegen ihrer Behinderung habe sie anfangs in der Schule Probleme gehabt, Freundinnen zu finden. Mit 14 habe das Mädchen dann ein Handy erhalten, das für sie sehr wichtig geworden sei. »Sie ist dauernd mit dem Handy unterwegs«, berichtete die Pflegemutter.
Die 16-Jährige sei eine freundliche, aber auch »toughe« junge Frau, die Freundschaften nach erwachsenen Regeln erleben möchte. In ihrer Entwicklung sei die 16-Jährige aber etwas zurück, »sie braucht für alles etwas länger«. Sie sei aber zuverlässig und weitgehend ehrlich. »Sie könnte eine erfundene Geschichte nicht lang durchhalten, dazu ist sie nicht in der Lage.«
Von der Beziehung zu dem 25-Jährigen habe sie erst später erfahren. Sie habe von ihr gehört, dass er sie unter Druck gesetzt und erpresst habe, mit der Drohung Nacktbilder von ihr im Internet zu veröffentlichen. Dass sie ihm solche Bilder geschickt habe, sei ihr sehr peinlich gewesen.
Intensive Betreuung des Opfers
An jenem 27. April habe sie den 25-Jährigen in Pfullingen heimlich getroffen. »Sie hat gedacht, sie kann das allein mit ihm regeln«, erklärte die Pflegemutter. Die 16-Jährige habe ihr hinterher berichtet, dass er sie massiv unter Druck gesetzt habe. Die sexuellen Handlungen unter der Brücke seien nicht einvernehmlich gewesen, so habe es die 16-Jährige zu ihr gesagt. Sie habe ihm deutlich gemacht, dass sie das nicht wolle. Ihre Pflegetochter sei nach dem Geschehen total aufgelöst gewesen. »Sie hatte Angst vor ihm«, meinte die Zeugin.
Im Gerichtssaal
Gericht: Dirk Hornikel (Vorsitz), Stefan Pfaff, Maximiliane Kimmerle. Schöffen: Friedrich Steiniger. Helga Wawrzinek. Staatsanwaltschaft: Rotraud Hölscher. Verteidigung: Matthias Hunzinger. Nebenklagevertreterin: Sandra Ebert. Psychiatrischer Gutachter: Dr. Stephan Bork.
Das ganze Geschehen »hat ihr den Boden unter den Füßen weggezogen«, aber langsam gehe es ihr wieder besser. Sie erhalte eine intensive Betreuung und soll bald in eine Wohngruppe kommen, »darüber sind wir im Gespräch mit dem Jugendamt«. (GEA)

