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Aktuell Bannwald

Lichtenstein will seine Flurnamen behalten

Der Lichtensteiner Gemeinderat diskutiert über eine Verordnung des Landes zu einer längst gefällten Entscheidung.

Ganz Lichtenstein gehört zum Biosphärengebiet. Manches muss aber noch formal gefasst werden. Damit beschäftigte sich der Gemeind
Ganz Lichtenstein gehört zum Biosphärengebiet. Manches muss aber noch formal gefasst werden. Damit beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Foto: Pacher Ursula
Ganz Lichtenstein gehört zum Biosphärengebiet. Manches muss aber noch formal gefasst werden. Damit beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
Foto: Pacher Ursula

LICHTENSTEIN. Eigentlich hatte der Lichtensteiner Gemeinderat an das Thema schon einen Knopf gemacht. Gleichwohl kochte in seiner jüngsten Sitzung das Thema Bannwälder beziehungsweise Kernzone hoch, obwohl das Gremium eigentlich schon vor mehr als einem Jahr entschieden hatte, weitere 9,2 Hektar auszuweisen. Auf der Tagesordnung stand deshalb nur die formelle Stellungnahme der Gemeinde zur Sammelverordnung Bannwälder, mit der das Land diese Gebiete unter eine einheitliche Regelung packt.

Letztlich war es auch ein Deal. Mit der Ausweisung von 9,2 Hektar Fläche zum Bannwald erwirtschaftet die Gemeinde 360.000 Ökopunkte. Was sich abstrakt anhört, spart letztlich Geld, denn diese Ökopunkte kann die Gemeinde dann eintauschen und sich damit Ausgleichsmaßnahmen für ein Bauprojekt sparen. Auch zu Geld machen lassen sich die Ökopunkte. Private Bauherren, die beispielsweise auf ihren Grundstücken keine Ausgleichsmaßnahmen machen können, können sich die Ökopunkte kaufen und ihrem Projekt zurechnen lassen.

Lichtenstein hilft aus

Hintergrund der Ausweisung der 9,2 Hektar ist der Beitritt Lichtensteins mit der gesamten Gemeindefläche zum Biosphärengebiet und damit dieses von der UNESCO auch anerkannt wird, muss drei Prozent der Fläche Kernzone sein. Das heißt, diese Fläche soll sich selbst überlassen werden. Diese Vorgabe erfüllte Lichtenstein schon, als es vor Jahren mit einem Teil seiner Fläche dem Biosphärengebiet beigetreten war. Eigentlich musste sie jetzt nicht nachlegen. Allerdings fällt es manchen Kommunen schwer, auf die drei Prozent zu kommen, dann können letztlich andere Kommunen aushelfen und mehr beisteuern, um insgesamt das Projekt zu sichern.

Das hat Lichtenstein getan, auch weil schnell klar war, dass die Fläche im Norden Lichtensteins schwer zu bewirtschaften ist und mit der Herausnahme aus der Bewirtschaftung Ökopunkte gesammelt werden können. Dort grenzen die 9,2 Hektar im Norden und im Süden an das Gewann »Greifenstein«, das zum Staatswald gehört und ebenfalls aus der Bewirtschaftung genommen wurde. Doch darum ging es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats gar nicht. Denn grundsätzlich hatte der Gemeinderat das schon vor rund einem Jahr so abgesegnet. Auch wenn Bernd Hageloch (CDU) diesen Beschluss von damals, den er nicht mitgetragen hatte, erneut infrage stellte. Die Entscheidung sei unter falschen Voraussetzungen gefallen, erklärte er. Die Verwaltung habe damals gesagt, der Staatswald brauche die zusätzliche Fläche, um sein Gebiet als Kernzone ausweisen zu können. Das stimme aber gar nicht, habe er in Erfahrung gebracht.

Diskutiert und beschlossen

So richtig auf diesen Zug aufspringen wollten die anderen Ratsfraktionen allerdings nicht. Nur Susanne Kromer (OGL) meldete sich zu Hagenlochs Einwendungen zu Wort und kritisierte, dass der CDU-Rat schon zum wiederholten Male Entscheidungen des Gremiums im Nachhinein infrage gestellt habe: »Wir haben das diskutiert und beschlossen«, erklärte Kromer.

Um den eigentlichen Tagesordnungspunkt, nämlich möglichen Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Sammelverordnung Bannwälder, ging's beim Einwand von Martin Schwarz (FWV). Der fand's überhaupt nicht gut, dass darin die bisherigen Gewannnamen aufgegeben wurden. Aus Hägenrain, Fleckle und Raufbol soll Lichtenstein Süd und Lichtenstein Nord werden. Nicht nur Schwarz hatte dafür kein Verständnis. Die Gemeinde will auf eine Beibehaltung der Namen pochen.

Sein Fraktionskollege Günther Frick (FWV) drängte mit Erfolg darauf, dass in der Verordnung sowohl der Untere als auch der Obere Greifenstein genannt werden, wenn es darum geht, die Weg zu den Grabungsstätten freizuhalten. Apropos Wege und weiteren inhaltlichen Anmerkungen zum Entwurf: Wilfried Schneider (FWV) wollte noch klargestellt haben, dass die Gemeinde für notwendige Unterhaltungsmaßnahmen an den Wegen nicht die Zustimmung der unteren als auch der oberen Naturschutzbehörden braucht. Auch das soll geklärt werden. Der Gemeinderat beschloss dann gegen die Stimmen der CDU und von Tobias Feus (FWV) diese Anregungen zur Verordnung vorzubringen. (GEA)