HECHINGEN/ENINGEN. Ein Mann aus Eningen ist vom Landgericht Hechingen jetzt zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der 24-Jährige soll Mitglied einer Gruppe gewesen sein und hat sich in Balingen, Rosenfeld und Eningen als falscher Polizist ausgegeben, um ältere Menschen zu berauben. »Zudem wurde ihm vorgeworfen, in Nürtingen auf einen anderen mit einer abgebrochenen Glasflasche« eingeschlagen zu haben. An einem anderen Tag soll er gemeinsam mit einer Gruppe mehrere Personen verletzt haben, schreibt die Präsidentin des Landgerichts Mechthild Weinland auf GEA-Nachfrage.
Als falscher Polizist soll der Angeklagte seinen Opfern, alle ältere Menschen, vorgegaukelt haben, sie vor einem Raub zu schützen, in dem er deren Wertgegenstände in Sicherheit bringt. Zuvor sollen weitere Täter bei den Opfern angerufen und sie vor den vermeintlichen Raubfällen gewarnt haben, schreibt Weinland. Insgesamt habe der 24-Jährige so in Balingen und Eningen Gegenstände im Wert von rund 295.000 Euro erbeutet. »Beim dritten Versuch in Rosenfeld sind hingegen keine Wertgegenstände entwendet worden, da der Angeklagte durch die echte Polizei gefasst werden konnte.« Das Opfer in Rosenfeld hatte den Betrugsversuch durchschaut und diese gerufen.
Kokainsucht finanziert
»Die entwendeten Wertgegenstände wurden durch einen in der Hauptverhandlung anwesenden Sachverständigen begutachtet«, schreibt Weinland. Dieser stellte nur noch einen Gesamtschaden in Höhe von 107.300 Euro fest. Der Eninger wurde zu acht Jahren Haft verurteilt: wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in drei Fällen mit Amtsanmaßung, der gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen, der gefährlichen Körperverletzung mit Sachbeschädigung und des räuberischen Diebstahls mit vorsätzlicher Körperverletzung. Außerdem wurden ein Wertersatz, also eine Entschädigung, in Höhe von 107.300 Euro und das Mobiltelefon des Angeklagten eingezogen. Laut einem Bericht des SWR, bestritt der 24-Jährige, Mitglied einer Bande zu sein. Das Geld habe er gebraucht, um seine Kokainsucht zu finanzieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (GEA)