Wie die Maskenpflicht gehörlose und schwerhörige Menschen ausgrenzt
Für Gehörlose und schwerhörige Menschen hat die Maskenpflicht ausgrenzende Nebenwirkungen: Das Unterhalten mit Maskenträgern ist erschwert bis unmöglich, denn sie können weder bei Alltags- noch bei medizinischen Masken das »Mundbild« sehen und nicht von den Lippen ablesen, was ihr Gegenüber sagt. Wer gehörlos ist, kann sich nur so und mit Gebärdensprache verständigen. Wer schwerhörig ist, versteht kaum ein hinter einer Maske gesprochenes Wort, weil der Schall gedämpft und die Stimme undeutlicher ist
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