BAD URACH/TÜBINGEN. Die Nachricht der Staatsanwaltschaft Tübingen vom Donnerstag gleicht einem Paukenschlag: Das Amtsgericht Bad Urach hat einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl gegen den im Ermstal und bundesweit sehr bekannten Uracher Dr. Stefan Wolf erlassen. Damit sind die seit 2022 andauernden Ermittlungen abgeschlossen. Wolf hätte eine Geldstrafe zahlen müssen, doch er legte dagegen Einspruch ein, sodass es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird.
Im Strafbefehl geht es um »insgesamt 28 Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt«, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft. Wolf werde »zur Last gelegt, über den Zeitraum mehrerer Jahre eine Haushaltshilfe als Arbeitnehmerin beschäftigt zu haben, ohne diese jedoch dem zuständigen Sozialversicherungsträger gemeldet und ohne für diese Sozialversicherungsbeiträge abgeführt zu haben«. Aktuell ist Wolf Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall und Gemeinderat in Bad Urach. Zuvor war er von 2006 bis 2023 Vorsitzender des Vorstands der ElringKlinger AG mit Sitz in Dettingen. Bis die erste Gerichtsverhandlung beginnt, wird aber noch Zeit ins Land gehen. Die Gründe hierfür sind kurios.
Gerichtsverhandlung geplant
Um wie viel Geld es bei dem Strafbefehl gegen Dr. Stefan Wolf geht? Dazu wollte Lukas Bleier, Staatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Tübingen, auf Nachfrage nichts sagen, weil Wolf Einspruch eingelegt hat. »Das wird sich dann in der Hauptverhandlung ergeben.« Doch zunächst gilt die Unschuldsvermutung. »Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Strafbarkeit nur den Gerichten zusteht und dass der Angeklagte als unschuldig zu gelten hat, sofern ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist«, bringt es Staatsanwalt Bleier auf den Punkt.
Der GEA hätte gerne mit Dr. Stefan Wolf über seine Sichtweise auf die der Vorwürfe, die Gründe für seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl und seine politische Zukunft als Gemeinderat gesprochen. Allerdings teilt Martin Leutz, der Pressesprecher des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall mit, dass sich Wolf nicht äußere. Nachrichten an ihn persönlich ließ Wolf bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet. Auch für den Arbeitgeberverband, dessen Präsident Wolf ist, wollte Leutz derzeit nichts sagen.
Richtermangel in Bad Urach
Weil Wolf gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt hat, wird es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bad Urach kommen. Wann das sein wird, ist aktuell völlig offen. Das Kuriose: »Wir sind mit Richtern derzeit nicht vollbesetzt. Die Richterin, die für die Namen mit dem Buchstaben W zuständig ist, ist nur noch bis zum 31. August im Amt«, sagt Dr. Johannes Ady, der Direktor des Bad Uracher Amtsgerichts. Sie arbeite zeitweise als Vertretung in Bad Urach. In den nun etwas mehr als anderthalb Monaten als Zeitschiene sei eine Hauptverhandlung terminlich unrealistisch. Zum weiteren Vorgehen sagt Ady: »Ich brauche erst wieder einen Richter, der kann dann den Termin festsetzen.«
Wolf ist auch in der Kommunalpolitik aktiv. Seit dem vergangenen Jahr sitzt er für die CDU im Bad Uracher Gemeinderat. Sollte Wolf, für den bis zu einem rechtskräftigen Urteil nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt, verurteilt werden, könnte sich das auf seine Tätigkeit als Gemeinderat auswirken.
CDU-Fraktionschef hält sich raus
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Schweizer will auf GEA-Anfrage nicht sagen, ob sich der Strafbefehl gegen Wolf in irgendeiner Weise auf die politische Arbeit in der CDU-Fraktionen auswirke. »Da halte ich mich raus«, antwortet Schweizer. Bernd Mall als Pressesprecher der Stadt Bad Urach teilte unserer Zeitung mit, dass sich die Stadt »grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren äußert«. Damit geht er auch nicht auf die Fragen ein, ob ein Gerichtsprozess gegen einen Kommunalpolitiker oder eine Kommunalpolitikerin schon vorgekommen sei und wie sich dies auf den Gemeinderat auswirken könnte.
Der Direktor des Uracher Amtsgerichts Ady sagt, dass das Strafgesetzbuch bei Vorenthalten und Verurtreuen von Arbeitsentgelt ein Strafmaß zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre vorsieht, für den Fall, dass es zu einer Verurteilung kommen würde. (GEA)

