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Waffenhandels-Prozess: War Angeklagter nur Vermittler?

TÜBINGEN/METZINGEN. Zwei Geschäftsleute aus Metzingen sollen verbotenerweise Waffen nach Kasachstan geliefert haben. Sie müssen sich deshalb vor der 1. Großen Strafkammer des Tübinger Landgerichts verantworten. Das Amtsgericht in Reutlingen wollte den Fall schon 2012 verhandeln, gab ihn aber an das Landgericht weiter, weil noch Vorwürfe der Frankfurter Staatsanwaltschaft dazu gekommen waren.

Foto: dpa
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