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Urteil im Waffenprozess: Keine Waffenschieber

METZINGEN/TÜBINGEN. Wegen unerlaubten Waffenhandels in sechs Fällen verurteilte das Tübinger Landgericht jetzt zwei Metzinger Geschäftsleute zu Haftstrafen von einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise einem Jahr und vier Monaten. Ins Gefängnis müssen die beiden Männer, die aus Kasachstan und Russland stammen, aber nicht. Das Gericht setzte die Strafen unter Auflagen zur Bewährung aus. Der Chef der Firma muss zusätzlich 20000 Euro an die Staatskasse zahlen, sein mitangeklagter Projektmanager 6000 Euro.

»Justitia«, Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, vor einem Gerichtsgebäude. Foto: Daniel Reinhardt
»Justitia«, Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, vor einem Gerichtsgebäude. Foto: Daniel Reinhardt
»Justitia«, Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, vor einem Gerichtsgebäude. Foto: Daniel Reinhardt

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