METZINGEN. FWV-Stadtrat Robert Schmid hat es auf den Punkt gebracht: Es gibt nicht nur die Interessen der Anwohner, sondern auch die der Verkehrsteilnehmer. Deshalb muss die Stadt Metzingen auch nicht den fast überall herrschenden Hype mitmachen, Tempo 30 umfassend auch auf Ortsdurchfahrten auszuweisen.
Wenn 40 statt 50 auf dem Tacho stehen, reicht das auch für eine Lärmreduzierung bei Verbrennern. Die Zahl der Lärmbelasteten sinkt signifikant und die Autos sind trotzdem noch flüssig unterwegs. Und müssen auch auf nicht enden wollenden Geraden wie der B28 alt zwischen Neuhausen und Metzingen mit ordentlich Abstand zur nächsten Wohnbebauung nicht dahinschleichen.
Maximal 30 Sachen auf nahezu allen Hauptverkehrsadern verleiten zudem zu Abkürzungen durch Wohngebiete wie etwa in der Wieland- und der Heerstraße - die schon lange in der »Zone« liegen und wo die Klagen von Anwohnern über zu viel und angeblich zu schnellen Verkehr anhalten. Die neu vorgesehenen Tempolimits auf großen Straßen sollen Einwohner vor zu viel Lärm schützen, doch die Einstufung des Landes, ab wann Verkehrslärm gesundheitsschädlich ist, ist relativ und kann ad absurdum geführt werden. Bei Tempo 20 - wie etwa auf einer Mössinger Durchfahrt - gäbe es weniger Lärm als bei Tempo 30, bei Tempo 7 weniger als bei Tempo 20, bei einem kompletten Autoverbot in der Stadt gar keinen mehr.
Kompromiss zwischen Ruhehaben und Vorankommen
Das will in Metzingen bisher niemand. Also geht es um einen guten Kompromiss zwischen Ruhehaben und Vorankommen. Reutlingen und Dettingen zeigen, dass Tempo 40 ein solcher sein kann. Gemächlich geht es in der Sieben-Keltern-Stadt schon jetzt zu, ganz ohne neue 30er-Schilder: Wenn Outletkunden sich zu den Parkhäusern schlängeln oder Berufsverkehrende die Noyon-Allee zustocken. Alle Tage wieder.
Es braucht nicht für alles möglichst rigide Regelungen. Tempo 30 auf Hauptachsen würde zudem die Stadtbusse einbremsen. Oft reicht statt Schildern der gesunde Menschenverstand und die verstärkte gegenseitige Rücksichtnahme aus, die in der Straßenverkehrsordnung ohnehin das erste Gebot ist: Muss wirklich jede Autofahrt sein oder kann's auch mal mit Rad oder Bus vorangehen? Und umgekehrt: Kann ich wirklich nicht schlafen, wenn nachts das eine oder andere Auto mit 40 Stundenkilometern im vierten Gang an meinem Haus vorbeifährt, weil die Fahrerin irgendwann auch heimkommen und ins Bett möchte? (GEA)

