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Streit um Grundsteuer-Hebesatz in Bad Urach

Wie hoch soll der Hebesatz für die neue Grundsteuer in Bad Urach sein? Bürgermeister Elmar Rebmann muss sich einer großen Ratsmehrheit beugen - er wird überstimmt.

Symbolbild Grundsteuer
Symbolbild Grundsteuer Foto: dpa/Büttner/dpa
Symbolbild Grundsteuer
Foto: dpa/Büttner/dpa

BAD URACH. Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bemessung der Grundsteuer in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. Ende 2019 wurde daher ein geändertes Grundsteuer- und Bewertungsrecht bundesgesetzlich verabschiedet. In Baden-Württemberg gilt ab dem 1. Januar 2025 das »Bodenrichtwertmodell«, bei die Bewertung des Grundstücks im Vordergrund steht (vergl. Infobox).

Wie viel man künftig zahlen muss, hängt von den Grundsteuer-Hebesätzen ab. Die waren jetzt Thema im Uracher Gemeinderat. Vorab: Die Reform muss »aufkommensneutral« umgesetzt werden, die Stadt soll also wieder bei den derzeitigen 2,05 Millionen rauskommen. Dafür müsste sie nach den Berechnungen von Marco Schweizer, der im Rathaus für den Bereich Steuern verantwortlich ist, vorgeschlagen, den Hebesatz von 400 leicht auf 393 Prozent zu senken. Um auf Nummer sicher zu gehen, hatte Bürgermeister Elmar Rebmann für die Verwaltung vorgeschlagen, den Wert erst mal bei 400 zu belassen. Sollte am Ende zu viel eingenommen werden, könne man das Geld im Folgejahr dadurch »zurückgeben«, indem man den Hebesatz wieder senke. Die Datenlage zur abschließenden Berechnung der Steuermessbeträge sei noch nicht ausreichend, vor zwei Wochen hatte das Finanzamt eine Erledigungsquote von 94 Prozent angegeben.

Die 400 Prozent hatten den Widerspruch von Uwe Failenschmid hervorgerufen. Wenn man die fehlenden sechs Prozent linear hochrechne, komme die Stadt bei einem zu hohen Wert raus, argumentierte der FWV-Rat, der dafür Zustimmung von der CDU-Fraktion unter Michael Schweizer erhielt. Nach gemeinsamer Berechnung der FWV- und CDU-Vertreter brauche es lediglich einen Hebesatz von 370 Prozent. Was, ganz nebenbei auch noch bürgerfreundlicher sei.

Die 370 Prozent sind für Bürgermeisters definitiv zu wenig, »meine Schmerzgrenze liegt bei 390.« Der Verwaltungs-Chef befürchtet Mindereinnahmen von 130.000 Euro. »Darauf können wir nicht verzichten«, so der Verwaltungs-Chef, »wir haben demnächst wieder Haushaltsberatungen, und wir haben uns schon über bedeutend niedrigere Summen gestritten.« Der Verwaltungsausschuss stimmte vor zwei Wochen mit deutlicher Mehrheit gegen den Verwaltungs-Antrag, sodass jetzt im Gemeinderat der Beschlussvortrag von 370 Prozent vorlag.

Am Dienstag dann wieder fast die gleiche Diskussion. Auch wenn inzwischen weitere Zahlen vom Finanzamt dazugekommen sind, geht Steuer-Fachmann Marco Schweizer bei den vorgeschlagenen 370 Prozent davon aus, dass die Stadt rund 130.000 Euro unter den 2,05 Millionen von jetzt liegen wird - die vom Gesetzgeber ausgerufene Aufkommensneutralität also verfehlt wird. »Wir können die 370 Prozent deshalb nicht vertreten«, wiederholt der Bürgermeister immer wieder.

Auch wenn Dr. Stefan Wolf (CDU) wie zuvor schon im Ausschuss schon betonte, dass man den Bürgern bei einer Überdeckung der 2,05 Millionen nichts zurücküberweise, sondern den Hebesatz nur im Folgejahr anpasse, einigte man sich jetzt genau darauf: Sobald eine verlässliche Datengrundlage vorliegt, wird der Hebesatz fürs Folgejahr so angepasst, dass man auf die 2,05 Millionen kommt. Der große Ratsmehrheit will den Hebesatz wie schon vor zwei Wochen im Ausschuss bei 370 Prozent lassen, nur fünf Räte und der Bürgermeister wollen auf Nummer sicher gehen und ihn erst mal bei 400 belassen.

Zum Thema Bürgerfreundlichkeit sagt der Bürgermeister abschließend: »Wir sind auch verpflichtet, einen Haushalt zu erstellen, der den Standard dessen, was wir in der Stadt haben, sicherstellt.«

Grundsteuerberechnung

Mit den Hebesätzen der Gemeinden liegt der letzte Baustein vor, um die eigene Grundsteuer zu berechnen. Eine Beispielrechnung findet man auf der Webseite des baden-württembergischen Finanzministeriums (fm.baden-wuerttemberg.de) unter »FAQ zur Grundsteuer B«. Grundstücksflächen werden auf dem Grundbuchauszug oder Grunddsteuerwertbescheid ausgewiesen, die Bodenrichtwerte stehen flurstückgenau im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg - BORIS-BW. (wu)

www.grundsteuer-bw.de