Aktuell Zivilprozess

Streit um Betreuung im Bräuchlepark

METZINGEN/BAD URACH. Wie viel Betreuung muss im betreuten Wohnen gewährleistet sein, und was darf das Ganze kosten? Das war der Hintergrund eines Zivilprozesses am Dienstag vor dem Amtsgericht Bad Urach. Auf der Beklagtenseite: ein Rentner, der im Bräuchlepark in Metzingen, einem mehrgliedrigen Seniorenwohnkomplex, eine Wohnung besitzt und mit seiner Frau auch darin lebt.

Der Bräuchlepark in Metzingen mit seinen Seniorenwohnkomplexen. FOTO: PFISTERER
Der Bräuchlepark in Metzingen mit seinen Seniorenwohnkomplexen. Foto: Markus Pfisterer
Der Bräuchlepark in Metzingen mit seinen Seniorenwohnkomplexen.
Foto: Markus Pfisterer

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.